Muss ich wirklich mein drittes Gebäude entfernen?

Begonnen von kleingarten26, 17. Januar 2010, 20:00:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

kleingarten26

Ich habe mir vor kurzem ein Gewächshaus gekauft und natürlich so wie es sich gehört vom damahligen
Vorstand genemiegen lassen. Der hat dann aber gesagt dass ich wenn ich das Gewächshaus aufstelle meinen kleinen Schuppen abreißen müsste, weil man keine drei Gebäude haben darf. Wollte mal wissen ob ich das jetzt machen muss oder nicht.
Übrigens: Der Mann vom Vorstand ist jetzt nicht mehr im Amt. Hat das irgendwelche Auswirkungen darauf?

Peter,Pan

Hallo kleingarten26,
was steht bei Dir in deiner Gartenordnung deines KGV.
Beim mir im Verein sind die 24m² Überdachte Laubenfläche erlaubt + 12m² Gewächshaus.
LG
Peter, Pan

kleingarten26

Also bei mir ist es ähnlich: Auch 24m² Laube aber nur ca 8m² Gewächshaus. Beides ist bei mir im Rahmen. Bei der Laube hab ich genau 24m² und beim Gewächshaus ca. 5m².

Birgit

Hallo kleingarten 26!
Welch seltsamer Name? Hier keine seltsame Antwort.
Schau in die Bauordnung, die für euch gültig ist. Bei uns gibt es diese vom Kreisverband. 24m²überdachte Fläche für Laube und Schuppen, ist es bei uns. Für das Gwächshaus und Baumhaus für Kinder reicht ein formloser Antrag, kein Bauantrag.
Wenn der Vorstand auf Abriss besteht, Bauordnung zeigen lassen und beim Verband nachfragen. Der Vorstand kann auch mal etwas nicht richtig wissen. Viel Freude am Gewächshaus wünscht Birgit
P.S. die erste Gurke bitte ins Forum beamen, lecker

orchidee

Wir stellen einen schriftlichen Antrag beim Kreisverband und der genehmigt oder lehnt schriftlich ab. Damit haben unsere Mitglieder einen Nachweis, dass alles rechtens ist.
"keine drei Gebäude" ... diese Regelung kenne ich auch nicht. 24 qm Laube + Gewächshaus bei Genehmigung. Bei der Größe des Gewächshauses gibt es bei uns keine Begrenzung.
Der Vorstandswechsel hat keine Auswirkungen auf kleingärtnerische Gesetzmäßigkeiten.

Gruss orchidee

Birgit

Hallo orchidee,
ich habe mich wieder durchgelesen, wie interressant, aber wir entscheiden fast immer für die Gartenfreunde. Bei uns, in der Bauordnung vom Verband, steht drin: Die Errichtung von Gewächshäusern und anderen Ernteverfrühungsanlagen sind bis zu einer maximalen Grundfläche von 8 m² zulässig. *Ich messe nicht nach, bei Kontrollrundgängen wegen Gemeinnützigkeit habe ich auch nie jemand nachmessen sehn* setzt euch nicht so unter Druck.

Den Druck macht ihr, schön an die Gesetze halten. Beispiel von mir, 1 Jahr wird die seitliche Hecke beanstandet beim Rundgang. 3 Jahre später nicht die seitliche (die enorm gewachsen ist) nein die vordere ist zu hoch. Warum soll ich mit meinen Gartenfreunden rumstreiten, wenn andere es immer besser wissen?
Gewächshaus zählt wie Einfriedungen+ Brunnen+ Teich+ Badebecken+ Freisitz+ Grillkamin als zulässige Errichtung baulicher Anlagen im Kleingarten. Bei uns reicht ein formloser Antrag für die Akten (wer überprüft das, man kann es auch übertreiben, nur wenn sich einer aufregt, dann fordern wir 1 Antrag)
Mehr Lockerheit wünscht sich Birgit
Wir sind eine Gemeinschaft

Andreas

Hallo,
ein Gewächshaus ist nicht gegen einen Schuppen aufzurechnen. Das Gewächshaus ist zwar ein Bauwerk im Sinn der Bauordnung. Es ist genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig, denn es dient der Kleingärtnerischen Nutzung. Der Schuppen hätte gar nicht genehmigt/errichtet werden dürfen. Denn seine Aufgabe erfüllt die Laube. (...Unterbringung von  Gartengeräten .....)  
Es besteht eine Zwickmühle: Der Vorstand will zur Zufriedenheit der Pächter handeln. Er läßt Kompromisse zu. Kommt es aber auf Grund der Klage der Grundstückseigentümer (bei uns u.a. 7 Privatpersonen) zur Aberkennung der kleingärtnerischen Gemeinnnützigkeit wegen vertragswidriger Nutzung, steht der zuletzt handelnde Vorstand am Pranger.

Online-Seminar am 23.04.2024

Viel Gemüse ernten von kleinen Beeten

Lernen Sie von den Profis: Urs Mauk erklärt in seinem Vortrag, wie der intensive Gemüseanbau der Marktgärtner funktioniert und warum diese Anbauweise so effektiv ist. Der Agrarwissenschaftler und Gemüsegärtner verrät auch Tipps, wie Sie sich das Gärtner-Leben leichter machen können.

Mehr Informationen 

Online-Seminar - Permakultur im Kleingarten

Permakultur im Kleingarten

Was Permakultur ist – und was nicht, das erklärt Landschaftsgärtner und Diplom-Permakultur-Gestalter Volker Kranz. Sie lernen Design-Prinzipien kennen, nach denen Sie Ihren Kleingarten ökologisch gestalten können und erfahren am Beispiel des neuen Kleingartengebietes in Berlin-Britz, wie ein Waldgarten funktioniert.

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...