Bewirtschaftung des KG

Begonnen von Heinz, 13. Februar 2010, 17:40:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Heinz

Aus RKO

\'alt\' mindestens 1/3 der Gartenfläche sollte dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten sein.
\'neu\' mindestens 1/3 der Gartenfläche ist dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten.

Bedeutungen: (aus Wiktionry)

\'mindestens\' genau so viel (wie angegeben)

\'sollte sein\' deutet ein unwahrscheinliches Eintreffen einer Bedingung an

\'ist\' da sein, vorhanden sein

\'vorbehalten\' sich eine bestimmte Handlung/Maßnahme für die Zukunft offenlassen

\'Anbau\' Kultivierung von Nutz- oder Zierpflanzen (hier nur ersteres)

\'Obst\' essbare Früchte mehrjähriger Pflanzen

\'Gemüse\' essbare Pflanzenteile krautiger, ... in Kultur genommener Gewächse

Seit dem 1.1.2010 ist der Wechsel von \'unwahrscheinliches Eintreffen einer Bedingung\' zu \'vorhanden sein\'
mit der zeitlichen Komponente \'eine bestimmte Handlung/Maßnahme für die Zukunft offenlassen\' eingetreten.

Wann ist mit nach nahezu 20 Jahre als unwahrscheinliches Eintreffen einer Bedingung praktizierte Bewirtschaftung der KG mit dem Beginn einer vorhanden seienden Bewirtschaftung der KG nach mindestens zu rechnen ?

Heinz

Uwe

Hallo Heinz

Geht es nicht noch ungenauer? Ich sehe kein Sinn in dein Beitrag.
Gruß Uwe

Horst

Hallo,
Heinz schreibt wahrscheinlich aus Sachsen.
RKO ist die Rahmenkleingartenordnung des LSK
(Landesverband sächsischer Kleingärtner)

RKO alt = 1991:
Mindestens 1/3 SOLLTE dem Anbau von O + G vorbehalten sein.
Mindestens 1/3 = nicht weniger als 1/3, ca. 33 % = unterer Grenzwert.
Oberer Grenzwert ist 100 %;
also 33 % bis 100 % O + G.
Wegen ,,sollte" wären auch weniger als 33 % möglich; im Extremfall sogar 0 % !
Diese ganze Formulierung ist Leckerbissen
für streitbare Juristen.

RKO neu = 2009:
Nun hat man das etwas verbessert:
Mindestens 1/3 IST dem Anbau von O + G vorbehalten:
Nun eindeutig 33 % bis 100 % O +G.

Mich stört VORBEHALTEN = zu reservieren? vorzusehen? usw.
Es ginge einfacher:
Mindestens 1/3 ist mit O + G anzubauen.

Für mich als Techniker und Qualitätsmanger,
der täglich mit Toleranzen also mit Grenzwerten zu tun hatte,
sind beide Formulierungen von 1991 und von 2009 sehr unglücklich.

Horst
aus Bayern

Altgärtner

Hallo,

mich stört die Zahlenspielerei überhaupt nicht. Ich will in Ruhe und Frieden meinen Garten bewirtschaften, durch die Anlage gehen können, ohne dass mir der Hut beim Anblick vernachlässigter Parzellen hochgeht und einen Vorstand, der für seine Mitglieder da ist - nicht umgekehrt.

@ Horst: ein Drittel ist nicht gleich 33%

A

Horst

Liebe Freunde;
ich habe mir erlaubt zu runden.

Das geht aus ,,1/3, ca. 33 %" hervor.
(ca. = zirka = ungefähr)
Natürlich ist 1/3 nicht genau 33 %,
sondern 33 1/3 % oder 33,33 ... %.
Bei einem Garten von 400 qm
macht das 1/3 % oder 0,33 %
1,2 qm aus = eine winzige Fläche von
ca. 1,1 m x 1,1 m aus der Fläche von 400 qm.

Horst

Hans

Hallo,

das sind eben Sprach- und Formulierungskünstler

Hans

gino

Der eine oder andere baut in seinem Kleingarten Korinthen an ( z. Z. ) gino

Hans

und wenn er sie dann verzehrt und wieder ausscheidet - wie nennt man ihn dann ?

Hans

Alex

Hallo Heinz,

in Deinem Beitrag habe ich nichts über Schittblumen gefunden. Können auch diese Kleingärtnerisch definiert werden?

Gruß
Alex

Heinz

War vorher O + G als Möglichkeit formuliert, ist es jetzt als Ziel mit unbestimmten Zeitpunkt dargestellt.

Den G Anbau haben viele aufgegeben.

Immer mehr O Gehölze werden gerodet ohne Nachpflanzung.

Das Hauptarbeitsgerät ist nun der Rasenmäher.

Die Gemeinnützigkeitskommision bestehend aus Verband und Behörde erklären Parzellen mit 0 % G + kaum noch O für kleingärtnerisch genutzt.

Aus der Diskussion ist ersichtlich, dass viele sich mit diesem Trend arrangieren.


Zierpflanzen, einjährig oder zweijährig werden nach der O + G Regel nicht dazu gezählt.
Obwohl viele davon Gemüse-, Heil- oder Würzpflanzen sind.

Beispiele
Gartenmelde (Atriplex hortensis) – Spanischer Spinat
Gartenamarant (Amaranthus caudatus) – Inkaweizen

In einer Kleingartenanlage wurde nach Auswertung von Luftaufnahmen durch den Grundstückseigentümer der oben erwähnte durch Kommission, Stadtverband ect. abgesegnete Unterschied zwischen Soll und Haben in krasser Weise (z.B. die Fläche nicht durchgängig kleingärtnerisch genutzt werde) festgestellt.

Folgen: Pachtpreis, Kündigung usw.

Heinz

Horst

Au weia,
liebe Freunde,
au weia ...

Die Korinthen scheinen sich manchmal doch
zu einer großen Menge
von Euro-Münzen zu verwandeln.
Die müssen wir dann
dem Grundstückseigentümer bringen.

Euer
Horst

Bitte weitere Beiträge

Hans

@ Heinz:
"Den G Anbau haben viele aufgegeben.
Immer mehr O Gehölze werden gerodet ohne Nachpflanzung.
Das Hauptarbeitsgerät ist nun der Rasenmäher."

Traurig aber wahr. Den Leuten geht es zu gut.

Bei uns gibt´s für so was:

Gespräch, dann Abmahnung mit Fristsetzung, bei Nichterfüllung dasselbe noch mal mit dem mündlichen Hinweis, doch den Garten selbst zu kündigen.
Als letzten Schritt dann die Kündigung zum 30.11.
Solche Typen dürfen wir in unseren Kleingartenanlagen keinesfalls dulden. Allerdings gilt das nur für die oben zitierte "Null - Bewirtschaftung".
Ansonsten sollte man bei der Beurteilung des Bewirtschaftungszustandes die Ausarbeitungen und Empfehlungen von Horst zugrunde legen und gerade im Hinblick auf die Vielfalt (Kräuter, Wildobst usw.) tolerant sein.

Hans

Scholle1

Hallo zusammen,
was zum teufel sollen denn diese Zahlenspielereien??? Wenn ich mal so fragen darf??? ::)
Interessieren die irgend jemanden wirklich.
Wichtig ist doch das WIR alle uns untereinander nicht beharken sondern MITeinander leben und unsere Gärten bewirtschaften wollen .
Und ein zufriedenes neben/miteinander führen ! ODER ??

Gruß
Scholle 1 ;D

Hans

Hallo,

"es kann der Frommste (Kleingärtner) nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn (Verpächter) nicht gefällt....."
Wenn die Bestimmungen der Bundeskleingartengesetzes nicht eingehalten werden, dann sind Pachtpreisbindung und Kündigungsschutz dahin.
Noch Fragen ?

Hans

Anuk

Zitat von: Scholle1 am 01. März 2010, 17:10:44
Hallo zusammen,
was zum teufel sollen denn diese Zahlenspielereien??? Wenn ich mal so fragen darf??? ::)
Interessieren die irgend jemanden wirklich.
Wichtig ist doch das WIR alle uns untereinander nicht beharken sondern MITeinander leben und unsere Gärten bewirtschaften wollen .
Und ein zufriedenes neben/miteinander führen ! ODER ??

Gruß
Scholle 1 ;D


Hallo Scholle1,

wenn Du es darauf ankommen lassen willst, dass aus Euren Nutzgärten plötzlich Erholungsgärten werden sollen, dann bleib bei Deiner Meinung.
Es werden sich bestimmt ganz schnell Gartenfreunde finden, die das etwas anders sehen. Der dann zu zahlende Pachtbetrage wird ganz sicher den Verpächter freuen - Deine Gartennachbarn aber bestimmt viel weniger.
Verpächter warten nur darauf, dass die Bestimmungen des BKG nicht eingehalten werden und sie preislich "zuschlagen" können.

Gruss Anuk

Online-Seminar am 23.04.2024

Viel Gemüse ernten von kleinen Beeten

Lernen Sie von den Profis: Urs Mauk erklärt in seinem Vortrag, wie der intensive Gemüseanbau der Marktgärtner funktioniert und warum diese Anbauweise so effektiv ist. Der Agrarwissenschaftler und Gemüsegärtner verrät auch Tipps, wie Sie sich das Gärtner-Leben leichter machen können.

Mehr Informationen 

Online-Seminar - Permakultur im Kleingarten

Permakultur im Kleingarten

Was Permakultur ist – und was nicht, das erklärt Landschaftsgärtner und Diplom-Permakultur-Gestalter Volker Kranz. Sie lernen Design-Prinzipien kennen, nach denen Sie Ihren Kleingarten ökologisch gestalten können und erfahren am Beispiel des neuen Kleingartengebietes in Berlin-Britz, wie ein Waldgarten funktioniert.

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Der Blühkalender der Stauden

Der Blühkalender der Stauden

Unser Blühkalender hilft Ihnen dabei, Stauden mit unterschiedlichen Blütezeiten zu pflanzen – das freut das Auge und bietet vielen Insekten das ganze Gartenjahr Nahrung.

mehr…

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten April

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den April.
mehr…

Blühkalender Sommerblumen

Mit ein- und zweijährigen Sommerblumen können Sie für ein wahres Blütenmeer im Garten sorgen. Unser Aussaat- und Blühkalender hilft Ihnen dabei, die Blumen so auszuwählen, dass Sie das gesamte Gartenjahr Wildbienen und Co. Nahrung bieten können.

mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...