Kleingarten als Genossenschaft

Begonnen von witwe bolte, 18. Februar 2010, 13:13:49

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witwe bolte

Guten Tag,
hier in Berlin sind viele Kleingärten unter bezirklicher Verwaltung, als Kleingartengelände im Flächennutzungsplan ausgewiesen und unterliegen dem Kleingartengesetz, welches die jeweiligen Vorstände beachten und durchsetzen sollen.

Mein Kleingarten ist auf einem Privatgelände gelegen, welches als Genossenschaft konzipiert ist. Strittig ist zur Zeit, ob dieses Gelände als Kleingartengelände nach dem Planungsrecht beurteilt wird oder, wie unsere Vorstand behauptet, das Gelände wie Bauland zu betrachten ist, dementsprechend ist es so, das seit vielen Jahren etwa die Hälfte der dortigen Hausbesitzer dort ganzjährig wohnen.

Meine Frage ist, welche Rechte hat ein Vorstand in einer solchen Genossenschaft?
Wie umfassend ist er auskunftspflichtig gegenüber den Genossen, weil er in jeder Hauptversammlung zwar die angeblichen Vorstöße der Bauaufsicht bekannt gibt, das Wohnen auf dem Gelände im Sinne des Kleingartengesetzes zu untersagen, er aber auf Verlangen keine Gesprächsprotokolle, keine offiziellen Schreiben der Bauaufsicht mit deren Forderungen und Rechtsgrundlagen benennen will?

Gruß
witwe bolte