Duldung gleich Bestandsschutz

Begonnen von Tea, 02. September 2012, 23:30:30

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Tea

Hallo,

in unserem Verein haben wir einen Gartenfreund, der an unserer öffentlichen Gemeinschaftshecke Laub- und Nadelbäume und Sträucher gepflanzt hat. Diese Bäume und die Hecke bescheidet der jenige Pächter. Diese Bäume sind leider bis zu 10 Jahren alt. Leider hat der Vorstand es versäumt, der Pflanzung / Umsetzung aus dem eigenen Garten an die Gemeinschaftshecke Einhalt zu geben. Nun möchte der Vorstand diese Bäume fällen.
Auf der einen Seite weiß ich, dass Laub- und Nadelbäume verboten sind im eigenen Garten. Aber die andere Seite ist, der Vorstand hat es schon zu lange geduldet.

Wer kann helfen?

Hardy

Tea,
U.U. ist nun der Vorstand verpflichtet worden, diese Nadelbäume nach dem BKleinG zu fällen. Davon kann die kleing. Gemeinnützigkeit abhängen.
Insofern gibt es da keinen Bestandsschutz für das Mitglied, der diese Bäume dort setzte.Allerdings ist der Verein, was die Kosten für das Fällen betrifft, nicht außen vor. Die müssten ja dann auch die anderen Mitglieder mit tragen.
Ob die Mitglieder das eigenständig machen können ist fraglich, weil da Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden müssen.
Der Vorstand sollte sich da beim Kreisverband oder bei der Gemeindeverwaltung schlau machen.