2. Obmann

Begonnen von Hermann, 25. September 2000, 11:34:15

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Hermann

Hallo !!
ich bin in unserem Gartenverein 2. Obmann,
und habe nun mal eine Frage in der Hoffnung das irgendein netter Mensch sie mir beantworten kann.
Muss ich als 2. Obmann an den Vorstandsitzungen teilnehmen???
Und bin ich dazu verpflichtet immer alle anfallenden arbeiten alleine zu tun??
Ich bedanke mich im vorraus für eure Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

Horst

Was steht in eurer Gartenordnung?
Da steht drin, was jeder Funktionsträger zu tun hat. Meistens ist das so: Der 1. Vors. bzw. 1. Obmann hat Sitzungen zu leiten, Beschlüsse z. B. von Mitgliederversammlungen durchzuführen, auf Einhaltung von Satzung, Gartenordnung und anderen Gesetzmäßigkeiten zu achten. Die anfallenden Arbeiten muß er    s e l b e r  durchführen; einen Teil muß er organisieren, durchführen lassen. Der 2. vertritt ihn bei Verhinderung. Der 2. sollte an allen Stzungen, wie jedes andere Vorstands- oder Ausschußmitglied auch, teilnehmen, es sei er ist verhindert..
Nun: Hat man bei euch auch nicht die richtigen Leute gwählt?
("Chef" befiehlt, Du mußt alles machen)
Mögliche Abhilfe: Arbeitsteilung z. B. bei Zusatzaufgaben
 verlangen: 1. O. + Fachberater, 2. O. + Gemeinschaftsarbeit, 1. K. + Hauptkasse, 2. K. + Vereinsheim, 1.S. + 2. Fachberater, 2. S. + Gerätewart.


Horst, Korrektur