Haus abreißen oder Bestandsschutz ?

Begonnen von Guenter_66, 01. Dezember 2012, 07:47:27

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Guenter_66


Erst einmal möchte ich als neues Mitglied alle anderen grüßen.

Mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage, was passiert, wenn ich einen Tages
meinen Garten aufgeben muss.
Das Problem ist die Größe des Hauses, ca. 56 qm. Ehemaliges "Grundhaus"
ca. 28 qm., später kam ein Anbau (jetzt Küche und Bad) hinzu.
So habe ich es nach dem Tod meiner Eltern vor 24 Jahren übernommen.
Die Schätzkommission hat sich alles angesehen und protokolliert, zuerst stand die
Frage im Raum, ob ich den Anbau abreißen muss, um auf die zulässige
Größe zu reduzieren.
Die Schätzkommission urteilte jedoch zu meinen Gunsten und entschied, dass
der Abriss die Gesamtstatik gefährden würde, das ist auch im Übergabevertrag
festgehalten. Den Kaninchenstall sollte ich abreißen, dem habe ich natürlich
erleichtert zugestimmt und war heilfroh, das Haus in einem Stück zu erhalten.

In den folgenden Jahren habe ich viel investiert, neue Außenfassade, neues
Dach usw.
Jetzt bekomme ich immer wieder von Freunden und Bekannten zu hören, dass
ich im Falle einer Aufgabe des Gartens das Haus abreißen muss.

Ich meine aber, wenn die Größe damals beanstandet worden wäre, hätte ich mich
vielleicht anders entschieden und das Erbe gar nicht angenommen, ein Abriss
wäre wohl teurer geworden als das ganze Grundstück wert ist!!!

Könnte ich mich auf den sogenannten "erweiterten Bestandsschutz" berufen, wenn
es ihn denn gibt? Das Haus steht in seiner jetzigen Größe schon über 32 Jahre,
ohne jemals bemängelt zu sein.
Gilt das auch noch beim Wechsel, d.h. wenn ich mal verkaufe?

Hat jemand schon einmal von einem ähnlichen Fall gehört? Ich bin da etwas
ratlos.

Viele Grüße von
Günter

Hardy