Wortentzug in der Mitgliederversammlung

Begonnen von Enzio, 07. März 2014, 09:33:15

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Enzio

Aufgrund der Beschwerde mehrerer Gartenfreunde mit Migrationshintergrund über den Schriftführer in meinem Verein wegen mehrfach vorkommenden rassistischen  Äußerungen fand gestern ein Gespräch mit dem Stadtverband statt. Der Stadtverband betonte ausdrücklich, dass er jegliche Art von Diskriminierung nicht dulde, empfahl aber dem Vereinsvorstand für die bevorstehende Mitgliederversammlung mich nicht zu Wort kommen zu lassen, damit dieses Thema  nicht aufkommt.

Da der Schriftführer immer noch im Amt ist, möchte ich das Thema in der nächsten Mitgliederversammlung ansprechen.

Ich bin  Mitglied in dem Verein und unterstütze diese Gartenfreunde. Leider fühlen sie sich dem Vorstand nicht gewachsen zu sein, allein schon wegen der Sprache und ich soll Mundtot gemacht werden.

Da ich mich im Vereinsrecht nicht so gut auskenne, würde ich gerne folgendes wissen:

-   Darf der Versammlungsleiter mich nicht zu Wort kommen lassen?
-   Falls ich zu Wort komme, darf er dann mir das Wort entziehen?

Viele Grüße
Enzio

Hardy

Hallo Enzio,
meiner Meinung ist dieser Hinweis des Stadtverbandes ein eklatanter Gesetzesbruch. Das Recht der freien Meinungsäußerung ist ein Grundrecht in D.
Übrigens kannst Du auch Fragen an den VS stellen, wenn das von Dir genannte Problem einfach so im VS-Bericht ausgeklammert wird.
Schau Dir mal den folgenden Link Seite 3 besonders an:
http://www.vereinsrecht.de/assets/files/verein/Checkliste_Mitgliederversammlung.pdf
Gruß aus Sachsen