Fristlose Kündigung: Kostern der Wertschätzung?

Begonnen von Baum, 14. April 2014, 17:49:19

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Baum

Fristlose Kündigung:

Meinem Vater wurde aufgrund von Streitigkeiten der Garten fristlos/außerordentlich gekündigt.

Zur Wertemittlung wurde ein unabhängiger ,,Gartenschätzer" herangezogen.

1.   Welche Partei muss für die Kosten aufkommen? Zumal die Rechnung dem Gartenverein zugestellt wurde und wir nur eine Kopie erhalten haben.
2.   Mein Vater ist kurz nach der Wertschätzung zur fristlosen Kündigung gestorben und als einziger im Pachtvertrage / Gartenverein eingetragen. Ich nehme an, dass die fristlose Kündigung weiter zählt und nicht das der Pachtvertrag aufgrund des Todes erlischt?
3.   Wer tritt nun die Rechtsnachfolge in diesem Fall an. Ich kenne mich nicht im Kleingartengesetz aus (komme wie die Jungfrau zum Kind zu der ganzen Sache)
4.   Währe das Herantreten an einen Anwalt besser als alles alleine zu machen? Wenn ja, gibt es spezielle Anwälte und wenn ja wo? (Bin im Rechtschutz!)




Ich weiß da es viele Fragen sind, aber zu der Trauer kommen nun solche Sorgen dazu, zumal ich wie geschrieben, wenig wissen in dieser Sache besitze! 

Herzlichen dank im Voraus
                            Marcel