Nutzung des Vereinsheimes – Rechtmäßigkeit

Begonnen von Hoka_T, 14. Mai 2014, 12:09:44

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Hoka_T

Hallo zusammen,

ich denke, dass Sie verstehen können, dass ich nicht konkret werde und ich nicht sagen kann, bei welchem Verein ich bin.. Es geht um die Nutzung unseres Vereinsheimes. Es werden bei uns regelmäßig vereinsinterne Veranstaltungen abgehandelt. Ob sich unsere Frauen oder andere Interessengruppen treffen, es beschleicht uns oft das Gefühl, dass diese fast nur noch zu Terminen stattfinden, wo sonst keiner das Vereinsheim mieten will. Damit meine ich Außenstehende, die ihre Hochzeit oder Geburtstag etc feiern wollen. Wenn sich da jemand anmeldet – und unser Vorstand ist da ziemlich aktiv auch mit der Bewerbung in anliegenden Orten – dann haben diese immer vorrang.
Gibt es da nicht eine Vorschrift, dass wir vom Verein da immer gefragt werden müssen, ob wir nicht selbst die Räume nutzen wollen?

Hardy

Hallo Hoka,
vor einiger Zeit habe ich hier "Rechtsfragen Kleingarten" eingestellt. Dort gibt ein RA auch Antworten wegen der Nutzung Vereinheime. Hier nur die Überschrift:LGF 06/2013: Nutzung der Vereinsheime

§ Sie fragen - wir antworten

Für einen Gaststättenbetrieb in unserem Vereinsheim findet sich kein neuer Pächter. Räume unseres Vereinsheimes sind zur Durchführung von Familienfeiern oder als Lagerräume geeignet. Können wir das Vereinsheim an ,,Jedermann" und zu jeder Nutzungsart vermieten und was ist dabei zu beachten?

Jedenfalls kann ich nur empfehlen, dass die Nutzung in Eurer Kleingartenordnung o.ä. fixiert sein sollte. Ma