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Begonnen von Kl, 14. April 2014, 19:31:40

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Kl

Hallo liebe Gartenfreunde,

ich benötige mal etwas fachlichen Rat.

Mein Freund hat vor etwa 2 Jahren einen Kleingarten in Hannover gepachtet. Da wir umgezogen sind, ein Haus mit Garten haben und nunmehr nicht mehr in Hannover wohnen, hat er seinen Kleingarten fristgerecht gekündigt.
Er hat den Garten damals "geschenkt" bekommen. Eine alte Dame konnte sich nicht mehr um ihren Garten kümmern, es waren diverse Auflagen zu erfüllen. Mein Freund hat die Schenkung angenommen und versucht nach und nach die Auflagen zu erfüllen. Leider ist im nicht alles gelungen. Und dann kam der Hauskauf in einer anderen Stadt. Das weitere zahlen der Pacht ist das eine Übel, nun das andere.. Mein Freund hatte schon mehrere Besichtigungen und mittlerweile auch 2 Interessenten. Mein Freund wollte mit dem Vorstand nun einen Termin vereinbaren, um das weitere Vorgehen zu besprechen und das ganze Dingfest zu machen. Nun teilte man ihm mit, dass er erst seine Auflagen erfüllen muss, bevor der Garten abgegeben werden kann. Ist dieses tatsächlich erforderlich? Er hatte damals auch einen Garten übernommen, wo noch Auflagen zu erfüllen sind. Zeitlich ist es absolut nicht möglich die Auflagen kurzfristig zu erfüllen. Der Weg zum Garten ist weit und wir haben einfach durch den Hauskauf und unseren eigenen Garten so viel zu tun. Uns fehlt die Zeit und natürlich das Geld! :( Was können wir tun??

Danke und Gruß
Klärchen

Boraras

Hallo Klärchen,

wenn die Interessenten/ Nachpächter bereit sind, die Auflagen zu erfüllen, sehe ich keinen Grund, den Garten nicht abgeben zu können. Die Vorpächterin Deines Freundes konnte ja schließlich auch ihren Garten abgeben, obwohl die Auflagen von ihr nicht