Reparatur der Wasserleitung

Begonnen von Blaubeere, 27. Juli 2014, 20:15:52

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Blaubeere

Liebe Gartenfreunde,

eine allgemeine Wasserleitung, welche unterirdisch auf meiner Parzelle verläuft, ist defekt. Nun soll ich lt. Vorstand alle Blumen, Sträucher und Bäume entfernen, die auf der Wasserleitung liegen.

Bin ich für dafür verantwortlich?
Derzeit gehe ich davon aus, dass die Rücklagenbildung für diese Art von Reparaturmassnahmen angedacht ist.

Zudem stellt ich auch die Frage, wer kommt für meinen wirtschaftlichen Schaden auf, wer kommt für die Entsorgung der o.g. Abfälle auf?

Vielen Dank für eure Antwort(en)
Blaubeere

Hardy

Hallo Blaubeere,
stelle doch bitte mal - wenn vorhanden - den betreffenden Satzungsbestandteil ein. In meinem GV steht u.a. unter Beiträge und Zahlungen: "(2)Planbare und durch die Mitgliederversammlung beschlossene Großreparaturen bzw. Werterhaltungsmaßnahmen am Medien- und Wegenetz sind durch eine in einfacher Mehrheit zu beschließende Sonderumlage zu finanzieren. Gleiches gilt bei Havariefällen".

Falls das Problem nicht durch Dich verursacht wurde, muss n.m.M. der Verein aus seinen Mitteln die Instandsetzung bezahlen und auch Deine Nachteile ersetzen. Zum anderen ist zu hinterfragen, inwieweit dafür Versicherungen bestehen.

Hardy