Hausverbot von meiner Bekannten durch die 1. Vorsitzende

Begonnen von Pusteblume1965, 16. Oktober 2014, 17:30:14

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Pusteblume1965

Hallo zusammen !

Eine gute Freundin von mir bekam das mündliche Hausverbot durch die 1. Vorsitzende ausgesprochen.

Voran ging eine gewaltätige Auseinandersetzung zwischen ihr und einer Pächterin der Anlage.

Dies geschah auf dem Vereinsgelände am Vereinshaus.

Nun will mir die 1. Vorsitzende verbieten - dass meine gute Bekannte meine Parzelle betreten darf.

Sie will sofort die  Polizei rufen - wenn sie meinen Garten betritt. Ich brauche einfach nur eine Absicherung - dass sie  meinen Garten betreten darf.

Kann mir jemand bitte helfen und Infos geben!!!

Vielen lieben  Dank.

Sonnigen Oktobergruß

Sascha

Hardy

Hallo Sascha-Pusteblume,
falls ein Besucher der KGA schlecht auffällt, ist es nötig, dass in Ihrem Fall der Vorstand sich an Sie wendet, um das mögliche Fehlverhalten Ihrer Bekannten durch Sie selbst künftig zu unterbinden. Bitten Sie doch den Vorstand schriftlich dessen Beweggründe Ihnen mitzuteilen.
Lesen Sie mal diesen Link, insbesondere den Punkt 3. http://www.andre-krueger-online.de/recht/4.html
Hardy