Vorstandswahlen durch Mitglieder

Begonnen von Shopbauer, 21. Oktober 2015, 14:47:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Shopbauer

Hallo Gartenfreunde,

wir haben eine etwas komische Sache was das Mitglieder Thema angeht.

Bei uns sind Mitglieder die die Vereinssatzung unterschrieben haben...

Diese dürfen ja auch Wählen nach Satzung den Vorstand...

Dann gibt's welche die bekommen die Beitragsrechnung ohne jeweils diese Vereinssatzung gesehen zuhaben oder eine vertragliche Unterschrift geleistet zuhaben auf dieser...

Du muss zwangsläufig Mitglied sein bei uns, um einen Garten zubekommen...

So die Satzung...

Nun meine Frage,

wie verhält sich das mit der Vorstandswahl...

Wenn die nicht Mitglieder offiziell Ihre Stimme abgegeben haben bei der Vorstandswahl...

"Wählen dürfen nur Mitglieder, laut unserer Satzung"

Ist bei solcher Stimmen Abgabe (nicht Mitglieder) überhaupt nach der aktuellen Version der Satzung gewählt worden...bzw ist so eine Vorstandswahl überhaupt möglich und gültig!

Ich meine die Mitgliedschaft ist nur mit einer Unterschrift möglich...

Eine mitgliedschaft kann auch nicht vererbt werden...

Das Deutsche Vereinsrecht sagt aus,Miglied ist der diesem Verein Beitritt mit seiner Unterschrift...erst da sind Beiträge fällig...

Ich meine man müsste erstmal feststellen ob Akte der Mitgliederliste mit pächtern deckt...und alle wirklich Ihre Mitgliedschaft mit einer Unterschrift besiegelt haben...

Nun steht wieder eine Wahl an des 2ten Vorsitzenden, ohne überhaupt zuprüfen wer wahlberechtigt ist und nicht...

Dieser ist nach seiner nicht Fachlichen Arbeiten für den Verein von seinen Amtsgeschäfte entbunden worden...

Er hat dieses Desaster verursacht...

Für schnelle antworten wäre ich dankbar...