Vereinsheim

Begonnen von Omma, 27. November 2015, 12:10:50

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Omma

 Hallo zusammen, habe mal eine Frage an euch. In unserem. Vereinsheim ( wir haben zur Zeit keinen Pächter ) wurde die Theke erneuert. Die Kosten dafür sollen jetzt auf die Mitglieder aufgeteilt werden. Ist es nicht so, das die Brauerei bei dem neuen Pächter für die Inneneinrichtung zuständig ist ? Wir haben schon jeder 60 Euro für Instandhaltungskosten gezahlt.
Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.
Danke

Hardy

Ob eine Brauerei die Kosten für die I-Haltung der Theke übernimmt, hängt vom Inhalt des Gaststättenpachtvertrages ab.

Inventar der Gastststätte

Inventar (§ 582 BGB) ist die Gesamtheit der beweglichen Sachen, die sich auf dem Grundstück oder im Gebäude befinden und die dazu bestimmt sind, den Gastronomiebetrieb zu betreiben. Beispielsweise sind die Stühle und Tische, Besteck und Geschirr oder auch die Kochtöpfe Inventar der Gaststätte. Der Pächter einer Gaststätte muss das Inventar instandhalten und auch Abgänge ersetzen (§ 582 Abs. 2 BGB), sofern dies im Pachtvertrag nicht anders geregelt ist. Pachtverträge für Gaststätten enthalten darüber hinaus detailliertere Regeln zum Inventar.

Stell doch mal hier ein, welchen Inhalt der Beschluss zur Finanzierung  der Theke in eurer MV hatte. Nach deiner Frage betreffs Brauerei müsste dies ja im Pachtvertrag zwischen Verein und Pächter früher Sache des Pächters gewesen sein.  War auch der Inhalt des letzten Pachtvertrages den Mitgliedern bekannt?

Hardy