Trampoline und Gartenregelung

Begonnen von haimix, 14. April 2017, 19:40:39

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Sollen Trampoline für Kinder in unseren Kleingärten verboten werden?

Ja, sie sind viel zu gefährlich
Ja, es handelt sich um genehmigungspflichtige Bauwerke.
Ja, denn die Gartenvereine müssen dafür haften.
Ja, unsere Gärten sollen keine Spielplätze sein.
Nein, Trampoline kommen dem Bewegungsdrang unserer Kinder entgegen.
Nein, Trampoline machen den Kindern zusätzlichen Spaß am Garten.
Nein, für eine rücksichtsvolle Verwendung ist jeder Besitzer zuständig.

haimix


haimix
Gartenfreund seit 33 Jahren

Trampoline werden je nach Kenntnisstand und Einfühlungsvermögen der Kleingartenvereinsvorsitzenden oder Stadtverbandsvorsitzenden unterschiedlich beurteilt.
In Dortmund gibt es aktuell Verbandsfunktionäre, die für solche Spielgeräte kein Verständnis aufbringen. Das hat Deutschlandweit für Kopfschütteln gesorgt.
Wenn dann im Editorial des neuen Gartenfreundes nach "Spießig oder weltoffen?" (August Judel) gefragt wird, kann man sich schon denken, wie eine Mehrheit diese Frage beantwortet.
Die Interpretation des Kleingartengesetzes und der Gartensatzungen ist nicht immer von Einfühlungsvermögen gestützt und sehr unterschiedlich.
Schaut man in das neue Infoblatt für Dortmunder Kleingärtner, so scheint überhaupt nichts mehr erlaubt zu sein - es ist die reine Verbotsinflation. Man wundert sich, wenn man in seinem Garten überhaupt noch etwas bewegen kann. Werbung für Familien ist das leider nicht.
Na ja - unseren Gartenzwergen macht das nichts aus!
http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/trampolin-verbot-in-dortmunder-kleingaerten-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/hallo-deutschland/hallo-deutschland-vom-10-april-2017-100.html