Hausverbot in der Gartenkolonie

Begonnen von Unkraut, 26. Juni 2017, 14:15:46

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Unkraut

Liebe Gartenfreunde,

in unserer Kleingartenverein waren wir gezwungen ein Mitglied per Mitgliederbeschluss aus dem Verein auszuschließen. Ohne jetzt zu sehr in´s Detail gehen zu wollen, das besagte Mitglied wirkte seit Jahren mehrfach Vereinsschädigend, bedrohte und beleidigte Mitglieder, missbraucht seinen Kleingarten als permanente Wohnanlage, führt sich als "Sheriff" auf, hält Hunde, insbesondere Frauen fühlen sich bedroht etc.  ein Psycho wie er im Buche steht.

Nach Jahren des Terrors, hat sich der Verein endlich entschlossen, dem ein Ende zu bereiten und das Mitglied aus dem Verein auszuschließen, bei gleichzeitiger Einstellung der Versorgung mit Wasser und Strom.

Jetzt meine Frage: Ist es rechtlich möglich, diesem ehemaligen Vereinsmitglied Hausverbot in unserer Gartenanlage zu erteilen, ich meine damit insbesondere, die Wege in unserer Gartenanlage.

Seine Parzelle, die wir ja nicht kündigen können, befindet sich am Rand unsere Gartenanlage und ist ausschließlich von aussen zugänglich, so dass er die Wege innerhalb der Gartenanlage gar nicht nutzen muss/kann, um seinen Garten zu betreten.

Ich meine gehört, zu haben, dass die Wege in Gartenanlagen zum öffentlichen Bereich gehören, aus dem Grund ist mir nicht klar, ob wir ein Hausverbot aussprechen können.

Wer weiß Rat ??


Hardy


Seine Parzelle, die wir ja nicht kündigen können...,
Wieso, wenn er 1. aus dem e.V. ausgeschlosse wurde
2. ist sein Pachtvertrag nicht gekündigt? Was steht als Kündigungsgrund im Pachtvertrag
3. Sind bei Euch ausgeschlossene Mitglieder immer noch Pächter eines Gartens?

Setzt Euch mal mit dem Kreis-, Regional- und Landesverband in Verbindung!

Auch wenn er keinen Strom oder Wasser mehr beziehen kann, bezahlt er etwa noch andere Beiträge an den e.V.?

Hardy

Unkraut

Weil der Verein nicht die Parzellen verpachtet sondern eine Stiftung. Wir können das Mitglied aus dem Verein werfen, jedoch nicht von seiner Parzelle weil jeder Gartenbesitzer den Pachtvertrag direkt mit der Stiftung abschließt.
Nur die könnte kündigen, die Verwaltung ist jedoch träge und will sich keine Arbeit machen.

Hardy

GF Unkraut, siehe hier:
Deutschland lt. Wikipedia

Das Hausrecht beruht in Deutschland auf dem Grundstückseigentum oder -besitz (§§ 858ff., 903, 1004 BGB). Es ist in Deutschland vor allem mit dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. Das Hausrecht gilt auch für gewerblich/beruflich genutzte Grundstücke, so etwa auch bei einem Gasthaus. Der Hausherr ist befugt, ein Hausverbot auszusprechen und notfalls mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchzusetzen. Wird gegen ein Hausverbot verstoßen, liegt Hausfriedensbruch vor (§ 123 StGB). Auch kann die Nichteinhaltung von Zutrittsbedingungen zivilrechtliche Folgen haben.

M.M.n. kann der Vorstand dem Ausgeschlossenen den Zutritt zu den anderen Gärten inkl. der Vereinswege schriftlich untersagen.
Das Problem muß der Vorstand jedoch letztlich mit der Stiftung klären. Wie ist überhaupt der Zusammenhang Stiftung als Verpächter und die Rolle des Gartenvereins in Eurer Satzung beschrieben? Stell doch mal die Passage ein oder auch per Mail!

Hardy

verbandsfrei

Hallo Unkraut,

Hardy hat - wie so häufig - die richtige Denkrichtung  ;).

Hausverbot
Derjenige, der das Hausrecht bei euch ausübt, kann Hausverbot erteilen. Das würde den Betroffenen nicht daran hindern, die Wege zu nutzen, die er zum direkten (!) Erreichen seines Gartens nehmen müsste. Da der Garten, wie du schreibst, nicht über die Wege der Anlage sondern von außen erreicht wird, wäre das Hausverbot uneingeschränkt wirksam. Der Betroffene dürfte dann keinen Fuß mehr in eure Anlage setzen. Jede Zuwiderhandlung kann als Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht werden.

Die Frage ist jedoch bei eurem Verpachtungskonstrukt: wer übt das Hausrecht aus? Deshalb fragte Hardy nach der entsprechenden Vertragspassage. Wie ist euer Verein mit der Kleingartenanlage verbunden? Seid ihr mit der Verwaltung beauftragt/bevollmächtigt oder vielleicht doch Zwischenpächter (vielleicht ohne es zu merken...)? Bei einer Vollmacht müsstet ihr beim Aussprechen des Hausverbotes auf die Vollmacht verweisen und am besten die Vollmacht im Original (eine Ausfertigung davon) mitsenden.

Kündigung
Auch hier könnte euer Verwaltungsvertrag o. ä. helfen. Ggf. seid ihr sogar zur Kündigung im Namen der Stiftung berechtigt... Wenn es tatsächlich so schlimm ist, wie du schilderst, käme ggf. eine Kündigung nach § 8 Nr. 2 (Störung Vereinsfrieden) in Frage.
Mit einem hast du selbstverständlich Recht: nur weil ihr den Betroffenen ausgeschlossen habt, könnt ihr bzw. kann der Verpächter noch lange nicht seinen Pachtvertrag kündigen. Dazu gibt es mittlerweile genügend Urteile - Mitgliedschaft im Verein und Pachtvertrag sind zwei getrennte Rechtsgeschäfte. Zwar kann das Zustandekommen eines Pachtvertrages an die Mitgliedschaft gebunden werden. Anders herum geht das aber nicht.

VG
verbandsfrei

Unkraut

Erst mal Danke für Eure Hilfe.

wie genau unser Verpachtungskonstrukt aussieht, muss ich erst selbst eruieren bzw. unseren Vorstand dazu befragen.

Ich werde anregen, auf jeden Fall ein Hausverbot auszusprechen, könnte sein, dass dies dann ein Gericht klären müsste, wenn unser "Kandidat" dagegen angehen will.

Es bleibt auch abzuwarten, wie unser "Kandidat" ohne Strom und Wasser klar kommen will. Da er aber praktisch keinen anderen Wohnsitz hat ,ist zu vermuten, dass er irgendwie mit Strom-Aggregat und Wasserklau sich einrichten wird.


verbandsfrei

Da haben wir doch gleich den nächsten Ansatzpunkt: dauerhaftes Wohnen im Kleingarten - dies stellt eine nicht vertragsgemäße Nutzung (weil Verstoß gegen kleingärtnerische Nutzung / BKleingG) dar.

Wenn ihr ihm das nachweisen könnt, kann ihm der Unterpachtvertrag gekündigt werden.

Unkraut

Ja, diesen Missbrauch kann man ihm ohne Zweifel nachweisen. Z.B. schon über den Stromverbrauch. Er redet sich heraus, dass er in seinem Wohnmobil, dass praktisch vor der Laube immer steht, übernachtet... egal. Die Beweislage ist eindeutig.

Wir haben nur das Problem, dass man mittlerweile in Deutschland alle Augen bei Tätern zudrückt und man immer das Gespräch suchen soll, im Endeffekt aber das immer nur den Tätern endlos mehr Zeit verschafft.

Die Stiftung (Verpächter) weiß Beschied, reagiert aber nicht angemessen und bei uns hat es auch Jahre gebraucht, bis die Altmitglieder die Nase voll hatten. Die Angst geht um, der Typ können sich rächen etc. So kommt man natürlich nie weiter.  Aber es geht nun endlich in die richtige Richtung, hier einen Riegel vorzuschieben.

Kletterrose

Wenn die Parzelle der Stiftung gehört, dann liegt das Hausrecht m. E. auch bei denen und nicht beim Verein.

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