Urteil

Begonnen von mexi71, 29. November 2017, 16:30:09

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mexi71

Mich würde mal eure Meinung zu folgendem Urteil interessieren. Wie wird es bei euch gehandhabt?

Kleingarten ohne Vereinsmeierei

Das Oberlandesgericht Hamm ist gegen Kopplungsgeschäfte
Mönchengladbach, 22. Oktober 2011. Wer einen Kleingarten pachten will, muss Mitglied in einem Kleingärtnerverein sein. Das erscheint logisch. Doch das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Kopplungsgeschäfte zwischen dem Pachtvertrag und der Vereinsmitgliedschaft unzulässig sind.
In dem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm ging es um einen alltäglichen Streit bezüglich eines Kleingartens. Das Urteil des Oberlandesgerichts hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, weil das Urteil folgende Aussagen über die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein und den Pachtvertrag für den Kleingarten enthält:
·   Pachtvertrag und Vereinsmitgliedschaft sind gesonderte Rechtsverhältnisse
·   Der Kleingärtnerverein kann Dauer und Bestand des Pachtverhältnisses nicht an die Mitgliedschaft koppeln "keine Zwangsmitgliedschaft".
Das Oberlandesgericht Hamm hat also entschieden, dass ein Kopplungsgeschäft zwischen dem Pachtvertrag und der Vereinsmitgliedschaft unzulässig ist (Oberlandesgericht (OLG) Hamm, 30. Zivilsenat, Urteil vom 10.09.2003,  Aktenzeichen: 30 U 47/03). Dieses Urteil ist richtungweisend.
In der Broschüre "Muß ich Angst um meinen Kleingarten haben?" kommentierte der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. ( VDGN ), Irmastraße 16, 12683 Berlin das Urteil u.a. so:
Grundstücksnutzer sind frei, sich einer Nutzersolidargemeinschaft anzuschließen oder nicht. Sie können weder zu einer solchen Mitgliedschaft gezwungen werden, noch darf das Zustandekommen eines Nutzungsvertrages von einer solchen Mitgliedschaft abhängig gemacht werden. Die Vereine müssen durch soziale Kompetenz um die Mitgliedschaft werben.
Dieses Urteil ist ein Schlag ins Geicht solcher Vorstände von Kleingärtnervereinen, die sich als Kommandanten von Gefangenenlagern verstehen. Davon gibt es leider viel zu viele.
In Mönchengladbach wurde das Urteil des OLG Hamm noch nicht umgesetzt, weil die Verpachtung von Kleingärten immer noch von der Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein abhängig gemacht wird. Das kann als Nötigung bewertet werden.
Autor: Wilhelm Klumbies, D-41065 Mönchengladbach

gimli