Zahlung einer nicht-rückzahlbaren Sicherheitsumlage

Begonnen von parathion, 02. April 2018, 15:12:22

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parathion

Hallo erstmal an alle in diesem Forum.
Ich bin ganz neu hier, sogar ganz neu was einen Kleingarten anbelangt - nicht so neu was rechtliche Dinge angeht, dennoch bräuchte ich hier mal einen Rat, bzw. eine Bestätigung meiner Vermutung:


Ich habe also nun meinen Pachtvertrag trotz Hinweis auf die "nicht-zurückzahlbare Sicherheitsumlage" unterschrieben. Im nachhinein habe ich mir die Passage dazu im Pachtvertrag und dann auch in der Satzung durchgelesen.

Im Pachtvertrag steht: "§3 Abs. 3 - Der Pächter hat eine Sicherheitsumlage nach den geltenden Beschlüssen des Verbandes sowie des Vereins (siehe §13 Zusatzvereinbarung) zu entrichten"

"§13 - Zusatzvereinbarungen - Es wird nachstehend weiter vereinbart: Zahlung einer nichtzurückzahlbaren Umlage in Höhe von 150,00 Euro, zahlbar sofort auf das Konto......."


Nun lese ich in der Satzung unter §10 (Finanzierung des Vereins) Folgendes: "Bei Übernahme eines Gartens ist durch den Pächter eine nichtrückzahlbare Sicherheitsumlage von 150,- Euro an den Verein zu entrichten. Diese Sicherheitsumlage dient zur Abdeckung möglicher finanzieller Leistungen, welche der Pächter aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr leistet bzw. leisten kann oder will (offene Rechnungen, Rückbau von Gebäudeteilen usw.)"

Daraus verstehe ich nun, dass diese Sicherheitsumlage eigentlich eine einfache Kaution darstellt. Nun sagen die aber, dass ich das Geld am Ende meiner Mitgliedschaft in dem Verein so oder so nicht mehr wiederbekomme, egal ob ich allen meiner Verpflichtungen nachgekommen bin oder nicht.

Dies würde also b