Kleines Blech.Gerätehaus als Laube benutzbar?

Begonnen von Peter1300, 28. Mai 2018, 14:14:28

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Peter1300

Liebe Gartenkollegen und -kolleginnen,

auf meinem Kleingarten stand mal eine alte Holz-Gartenlaube. Jetzt steht dort nur noch ein - ebenfalls betagtes Gerätehaus aus Stahlblech.

Meine Frage: Nach dem Bundeskleingartengesetz darf nur ein Gebäude in einem Kleingarten stehen, aber genügt dafür vorübergehend ein solches Blech-Gerätehaus?

Für kompetente :-)) Antwort wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Peter

Hardy

Hallo Peter,
Deine Idee wird wohl so nicht aufgehen.

Der Bestandsschutz (§ 20a Nr. 7 BKleingG) als baurechtlicher Terminus ist ein Schutz vor einem Beseitigungsverlangen. Das zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtmäßig errichtete Bauwerk ist auch bei einer späteren Änderung der Sach- und Rechtslage (wie mit der Gültigkeit des BKleingG, BRD ab 1.4.1983; ehemalige DDR ab 3.10.1990) in seinem Bestand und in seiner Funktion geschützt. Das bedeutet, dass es weiterhin unverändert und wie bisher zulässig genutzt werden darf.

Bestandsschutz können nur Gartenlauben, wenn sie die Größe von 24 m² (§ 3 Abs. 3 BKleingG) überschreiten, oder andere der kleingärtnerischen Nutzung dienende bauliche Nebenanlagen (z.B. Gewächshäuser) erlangen, wenn sie vor dem 3.10.1990 errichtet wurden. Gesonderte Geräteschuppen waren nie zulässig und erhalten deshalb keinen Bestandsschutz.

Alle nach dem 3.10.1990 errichteten baulichen Anlagen, wenn sie nicht den Bedingungen des BKleingG und der Kleingarte