Rechnung Stromzähler

Begonnen von Romy, 18. Juli 2018, 20:54:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Romy

Hallo Zusammen.
Wir haben nun eine Rechnung bekommen über pauschal 100 Euro für den Austausch der alten Stromzähler.

Müsste hier nicht erstbdie Leistung erfolgen,bevor Geld verlangt werden darf.?
Und sollte es nicht eine detailierte Rechnung sein,über die einzelnen Positionen der Leistung (zb
Preis des zählers)

Die Rechnung kommt vom Verein direkt und die Arbeiten sollen über ein gartenmitglied ausgeführt werden.


verbandsfrei

Hallo Romy,

Gegenfrage:
Gibt es irgendeinen Beschluss, dass zum einen die Stromzähler getauscht werden sollen und viel wichtiger noch, dass ihr als Mitglied des Vereins 100 Euro pauschal zahlen sollt? Wenn ja, wie lautet der Beschluss genau?

Ich vermute mal, dass euer Verein sich nunmehr nach dem Mess- und Eichgesetz richtet und deshalb geeichte Zähler verbauen muss, weil die Stromzähler in den Kleingärten zu Abrechnungszwecken verwendet werden. Korrekt?
Wenn dem so ist, könnt ihr euch dem Austausch grundsätzlich nicht verwehren, es sei denn ihr habt bereits einen geeichten Zähler, dessen Eichgültigkeit noch nicht abgelaufen ist, oder ihr wollt zukünftig keinen Strom mehr beziehen.

Grundsätzlich aber kannst du nicht zur Abnahme eines Stromzählers gezwungen werden. Wann bei einem vertraglichen Verhältnis Leistung (Stromzählertausch) und Gegenleistung (Bezahlung) zu erbringen sind, hängt von den diesbezüglichen Vereinbarungen ab. Vorkasse ist nicht unbedingt selten, zumal der Verein ansonsten für die wahrscheinlich zahlreichen Zähler selbst in Vorkasse gehen müsste. Bedenke das bitte.

Daneben ist durchaus fraglich, ob 100 Euro angemessen sind. In unserem Verein haben