50 jähriges Jubiläum des e.V.

Begonnen von DerAsperger, 13. September 2018, 19:25:41

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DerAsperger

Unser Verein besteht aus 29 Parzellen, die meisten werden von älteren Pächtern bewirtschaftet. Der Ausschuss fasste den Beschluss, einen 2-tägigen öffentlichen Jubiläumsfest zu organisieren, ohne die Mitglieder des Vereins zu konsultieren. Alle sollten mithelfen und die Gäste über 2 Tage lang unterhalten. Ich (68) habe dazu keine Lust und bin der Meinung, dass ein Jubiläum kein Grund zur zusätzlichen Belastung der Mitglieder ist. Die Mitglieder sollen dann feiern und nicht für die anderen schuften ! Übrigens, unser Vorstand ist gut für die Feste aber für die Ordnung in den einzelnen Parzellen zeigt wenig Interesse. Was denkt Ihr darüber ? Muss ein Pächter doch mitmachen ?

verbandsfrei

Hallo DerAsperger,

ein Pächter muss zunächst mal nur das tun/lassen, was in seinem Unterpachtvertrag (und ggf. Ordnungen, die Teil des Unterpachtvertrages sind,) steht.

Ein Mitglied des Vereins muss das tun/lassen, was sich aus der Satzung und satzungsgemäßen Beschlüssen ergibt. Entsprechend deiner Informationen müsste der "Ausschuss" per Satzungsregelung befugt sein, über die Erbringung von Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder zu entscheiden. I. d. R. obliegt die Festlegung von Regelungen zur Gemeinschaftsarbeit aber der Mitgliederversammlung.

Deshalb lies bitte in deiner Satzung. Dort wird sich zeigen, zu welchen Leistungen bzw. Mitwirkungen du als Mitglied verpflichtet bist.

Wahrscheinlicher ist, dass euer "Ausschuss" bzw. Vorstand zur Mitwirkung aufruft, also darum bittet.

Auch wenn du nicht dazu verpflichtest bist, solltest du im Interesse des Vereins handeln.