Öfen/Kamine im Kleingarten ?

Begonnen von Hermi, 26. Januar 2011, 11:56:41

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moinwerner

Hallo,
wie gesagt, die Rechtsprechung ist ausschlaggebend. keine "Ordnung" oder Verordnung steht über Bundesrecht.

Was "zum Wohnen geeignet" bedeutet, ist nun wirklich oft und lange in den Urteilen behandelt worden. Man muss das Rad nicht immer wieder neu erfinden.

Nun kann jeder in den Schriften des BDG was dazu finden, so er denn will und sich Mühe gibt. es gibt auch Literatur darüber.
Oder er fragt einen Fachanwalt. Ich habe auch in den letzten 30 Jahren viel Erfahrung in der Sache selber gesammelt.
Nur, weil etwas nachvollziehbar ist, ist es nicht rechtens.
Jeder Verein sollte alle Quellen der Information die seit Jahrzehnten zb durch den BDG bereitgestellt wird , sammeln und allen Mitgliedern zur Verfügung stellen. Alles andere ist Murks und risikobehaftet.
Riesige Defizite tun sich auch in Sachen  Vereinsrecht auf, wenn man hier die Beiträge verfolgt .

viel Spass im Garten

Burchard