Bestandsschutz Schuppen?

Begonnen von alfonlein, 06. Dezember 2019, 20:46:56

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alfonlein

Ich hatte 2004 ein Kleingarten übernommen, von einer Pächterin die diesen ca.1975 angelegt hatte, im Ostteil Berlins, also ehemalige DDR.
An dem Gartenhaus von 24qm war ein Schuppen angebaut, 5qm, weitere Gebäude gibt es nicht.
Der Schuppen ist im Schätzprotokoll von 2004 aufgeführt und eingzeichnet, eine Auflage zum Abriß gab es nicht. So hatte ich diesen auch übernommen.
Ich möchte den Garten jetzt abgeben und bekam die Auflage zum Abriß des Schuppens.
Damit hatte ich nicht gerechnet, vorher war es ok und jetzt nicht mehr? Ist das rechtens oder kann man da was machen?

diabel

Soviel ich weiß, gab es für Kleingärten der ehemaligen DDR Sonderregelungen. Inwiefern diese heute noch greifen, bin ich überfragt.