Mitgliedsaufnahmegebühr zurückzahlen?

Begonnen von Tine987, 28. November 2020, 17:40:09

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Tine987

Hallo zusammen,
ich hab mal folgendes Anliegen.

Ein Pächter von uns hat seinen Garten aufgegeben. Er hat einen Nachpächter gefunden und mit ihm einen Kaufvertrag abgeschlossen für Laube und Inhalt. Die Kaufsumme sollte in monatlichen Raten bezahlt werden.

Wir als Kleingartenvorstand haben mit dem Nachpächter den Pachtvertrag und Vereinsmitgliedschaft abgeschlossen. Das war alles im Juni 2020 gewesen.

Der Vorpächter hat aber trotz mehrfachen Nachfragen bis heute keine Rate erhalten vom Nachpächter. Er wurde immer vertröstet mit der Aussage das er das Geld bald bekommt. Jetzt hat er den Kaufvertrag gekündigt wegen Nichtzahlung und die Schlüssel zum Garten zurückverlangt.

Jetzt meine Fragen?
1. Ist der Pachvertrag zwischen dem KGV und dem Nachpächter jetzt auch ungültig oder müssen wir als KGV diesen kündigen? Jeder neue Pachtvertrag hat auch immer eine Probezeit von 12 Monaten. In dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.
Sollte keine Kündigung erfolgen,gilt der Pachtvertrag als unbefristet.

2. Jedes neue Mitglied muss bei Aufnahme in den Verein eine einmalige Mitgliedsaufnahmegebühr bezahlen von 100,00 Euro. Die Gebühr wurde bezahlt vom Nachpächter. Jetzt verlangt er diese zurück.
Müssen wir die Gebühr zurückzahlen oder nicht?

Viele Grüße

Tine