Reparatur nach Kündigung

Begonnen von Venuskara, 04. Mai 2022, 08:59:42

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Venuskara

Moinsen,
folgendes Probem.

Wir haben vor 2 Jahren einen Garten gepachtet, verwildert und auch als Vereinsmüllhalde benutzt, wie der aussah. Wir haben soweit alles geräumt gehabt.

Problem ist aber die Laube. Uns wurde gesagt bei Besichtigung, dass das Dach etwas undicht ist und nur etwas geflickt werden muss. Wir haben uns das Dach nicht angeschaut, weil gerade keine Leiter zur Hand war und der Vorstand terminlich eingespannt war. Ja wir haben die Katze im Sack gekauft, sozusagen und natürlich ist das kein kleiner Riss. Der Schaden am Dach beläuft sich auf eine Länge von 1m x 30cm. Wir haben versucht mit Dachpappe erstmal etwas entgegen zu wirken, hat aber nix genützt. Es hat regelmäßig in die Laube getropft. Die Zwischendecke ist auch schon so extrem durchgenässt, dass wir vermuten, dass dort auch schon diverse Pilze sich breitgemacht haben.

 In den 2 Jahren habe ich 2 Kinder bekommen und wir haben es immer wieder versucht zu "reparieren" haben dann aber resigniert und eingesehen, dass wir das einfach nicht stemmen können mit 4 Kindern.
Haben nun innerhalb der gestellen Probezeit gekündigt, und nun hat der Vorstand gesagt, dass wir die Laube reparieren müssen , ansonsten kommen wir nicht raus aus dem Pachtvertrag.
Ist das rechtens?
Falls relevant, der Erbauer der Laube und ehemaliger Dauernutzer des Gartens ist vor 5 Jahren verstorben. Vor uns hatte aber auch schon jemand versucht gehabt, den Garten zu stemmen inkl. Laube, hat aber schon nach 1 Monat aufgegeben und kam einfach so raus aus dem Vertrag.

Danke für eure Hilfe :-)