Mitgliederantrag verschwindet im KGV beim Vorstand - Unterschlagung?

Begonnen von Karsten HB, 07. September 2022, 18:50:57

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Karsten HB

Moin, wir, ein Paar, haben im April 2021 jeder einen Mitgliedsantrag in einem KGV in Bremen abgegeben. Vorhergegangen war die Empfehlung einer ehemaligen guten Bekannten, die jetzt zum erweiterten Vorstand gehört. Sie sagte uns, wenn wir beide als Pächter eine Parzelle übernehmen wollen, sollten wir beide diesen Mitgliedsantrag ausfüllen. Das haben wir getan. Seit Mai 2021 sind meine Lebensgefährtin 1. Pächterin und ich 2 Pächter. Etwas war zur Zeichnung des Pachtvertrags angeblich nicht Ok. Der zweite Vorsitzende wäre wohl nicht unterschriftsberechtigt gewesen. Ein Versuch des Vorstands, uns einen neuen Pachtvertrag abzunötigen haben wir abgelehnt. 1. Der Vertrag ist rechtsgültig, allein daher, dass aus der Satzung nichts gegenteiliges, was gegen die Gültigkeit der Unterschrift sprechen würde, hervorgeht.
Ich als zweiter Pächter habe in 2021 an einer Mitgliederversammlung teilnehmen können. Auch Termine zur Sprechstunde habe ich wahrnehmen können. Im März 2022, zwei Tage vor der nächsten Mitgliederversammlung, wurde uns die gute Bekanntschaft mit unserer Bekanntschaften aufgekündigt. Am Tag der Mitgliederversammlung wurde mir der Zutritt zur Mitgliederversammlung, unter körperlichen Zwang, verwehrt. Die Begründung war: Ich sei kein Mitglied des KGV. (Trotz Mitgliedsantrag und Mitpächter).
Wir vermuten, da uns von Vorstand hinsichtlich meiner Mitgliedschaft keine Begründung erfolgte, dass mein Mitgliedsantrag "verlegt wurde". Wie nennt sich dieses. Verdacht auf Veruntreung von Formularen / Dokumenten?