Pächterwechsel: wer trägt Kosten für Rückbau/Müllentsorgung etc.?

Begonnen von SeriousDan, 19. September 2022, 08:02:45

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SeriousDan

Liebe Gartenfreunde,

nach langem Warten sind wir nun kurz davor, einen Kleingarten in Berlin zu bekommen. Letzte Woche fand die Wertermittlung statt. Zu dem Termin hatte ich ein paar Fragen formuliert, die mir der Gartenvorstand und die Vorpächter so gut es ging beantwortet haben. Die Laube im Garten ist mit knapp 32m² viel zu groß. Da kommt höchstwahrscheinlich nur ein Rückbau in Frage. Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre das dann alles Aufgabe der Vorpächter bzw. wird es bei der Wertermittlung berücksichtigt, so dass wir dann für den Rückbau finanziell entschädigt werden würden. Korrekt? Darüber hinaus steht noch unmengen an Schrott hinter der Laube, der ja sicher auch vom Vorpächter entfernt werden muss, korrekt? An sich bin ich bisher immer davon ausgegangen, jedoch hat mich eine Anmerkung des Gartenvorstands stutzig gemacht:

Der Vorpächter hat in seinem Unterpachtvertrag – wo er den Garten übernommen hat 2011 – keinerlei Auflagen erhalten um etwas – was evtl. durch Schätzer beanstandet wurde – zu verändern. D.h. was jetzt die Schätzer beanstanden oder was ihr selber für euch Beanstandet müsst alles ihr selber tragen.

Meiner Meinung nach, hat der Vorpächter mit der Zahlung seiner Kaufsumme von 2011 auch alle sich in dem Garten befindlichen "Gegenstände" übernommen und ist dementsprechend auch dafür verantwortlich, diese zu entsorgen, so es denn auferlegt wurde, so dass die obige Aussage für mich keinen Sinn macht.

Ich habe mich bisher nicht weiter dazu geäußert und w