Kleingartenübergabe mit Abstand

Begonnen von Lerkin, 09. Dezember 2022, 01:22:23

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Lerkin

Hallo liebe Freunde.

Mit traurigem Herzen muss ich den Pachtvertrag für unseren Garten in Berlin kündigen.  Ich habe es vor über drei Jahren in einem sehr schlechten Zustand genommen.  Der Garten war sehr wild, Laube nicht nutzbar.  Ich habe viel Geld investiert, um den Garten und Laube in einen akzeptablen Zustand zu bringen (20.000 €), aber es ist noch mehr Arbeit erforderlich.  Wir ziehen bald aus Berlin weg und ich muss es aufgeben.  Kann man sich mit dem nächsten Pächter auf einen Abstand über dem Gutachterwert einigen?  Der Garten ist eigentlich in Berlin, in bester Lage.  Ich sehe Angebote im Internet in Berlin für 45000. Ich möchte keinen Gewinn machen, aber ich möchte auch nicht Unmengen an Geld verlieren.  Wie ist es möglich, dass Menschen ihre Gärten für so viel Geld "verkaufen"?
Vielen Dank,
Vanessa

Fellhund

Eigentlich stelle ich hier auch eher Fragen als das ich Antworten liefere.
So wie ich Dich verstanden habe hat es eine Wertevermittlung für Deine Parzelle gegeben aber mit dieser bist Du nicht einverstanden weil aus Deiner Sicht viel zu niedrig.
So wie es mit meinem angelesenen Halbwissen es sehe ist der Vorgang der Werteermittlung richtig und stellt eine Art Höchstgrenze da. Solltest Du selbst ein Interessenten haben der bereit ist Deiner Wunschsumme zu entsprechen und der Verein ihn als Pächter akzeptiert sollte doch alles ok sein.
Ich weiß nicht wer die Werteermittlung macht und ob man nicht ein Gegengutachten machen kann. Bei den von Dir genannten Summen wird mir persönlich aber schwindelig. Wir reden doch über ein Kleingarten?  Ob hier wirklich jemand bereit ist 45.000 Euro Abstand, was anderes ist es nicht,  zu zahlen halte ich für ein Märchen.

Lerkin

Vielen Dank für Ihre Ansicht.

Es erfolgte keine Geldüberweisung. Bewertet wurde nur der Wert des Gartens. Unser Vorstand ist sehr gut und vernünftig. Ich wollte hier fragen, ob es möglich ist, mit jemandem privat einen höheren Preis zu vereinbaren - um keinen Gewinn zu machen - nur um zumindest nicht zu viel Geld zu verlieren. Ich habe zuerst hier gefragt, bevor ich mit dieser Frage an den Vorstand gegangen bin, weil ich befürchtet habe, dass das illegal oder eine sehr dumme Frage ist :)

Zu den hohen Preisen: 45000 sind die höchsten, die ich in Berlin gesehen habe.  Das macht mir auch Kopfzerbrechen.  Aber alles in Berlin ist jetzt extrem teuer.  Ich habe ein paar Bekannte, die bereit sind, je nach Zustand 20000-30000 für Kleingarten zu zahlen.

Skinhead

Oi Lerkin,

es gibt Maximalhöhen für Schätzungen, die bei einer Abgabe des Gartens nicht überschritten werden dürfen. Egal was Hütte und Garten eventuell mehr wert sind. In Hamburg sind oder waren das z.B. mal 10.000€. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Hütten zu luxuriös oder sogar dauerhaft bewohnbar ausgebaut werden.

Auf die Weiterverpachtung hast Du selbst keinen Einfluss. Das macht der Verein und der gibt den Garten entsprechend dem Schätzwert weiter. Der Folgepächter ist insofern nicht verpflichtet mit Dir über eine höhere Ablöse zu verhandeln. Dass die Weitergabe nicht nach höchstem Gebot, sondern nach Warteliste geht, hat neben Fairness auch damit zu tun, dass Clan- oder Filzbildung auf der Anlage vermieden werden sollen.

Bei meinem jetzigen Garten war z.B. genau das der Fall: Ein Nachbar wollte dort Verwandtschaft unterbringen und hat grob das Doppelte geboten - ohne den Schätzwert zu kennen. Da hat der Vorstand sofort die Bremse reingehauen und stattdessen gab es dann einen dicken Skinhead als Nachbar. Die Begeisterung war verständlicherweise groß, aber besagter Nachbar hat sich inzwischen daran gewöhnt oder zumindest ganz schnell Ruhe gegeben.

Zusammenfassend wirst Du kaum eine Chance haben, mehr als den Schätzwert zu kriegen. Du kannst höchstens Sachen wie Solaranlage o.ä., die eh nicht mitgeschätzt werden, mitnehmen bzw dem Nachpächter separat verticken. Aber Vorsicht, nichts mitnehmen was in der Schätzung mit drin ist. Einzig wenn es Altlasten gab, um die sich Dein Vorpächter hätte kümmern müssen, z.B. Abriss- und Entsorgungskosten, hätte man den bei Zeiten zur Kasse bitten können oder die Ablöse reduzieren. Aber das dürfte nach drei Jahren auch zu spät sein.

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