Hallo,
in unserer Gartenanlage haben einige Gartenpächter nach einer Gartenbegehung durch den Vorstand die schriftliche Auflage bekommen, einen Gartennutzungsplan terminiert zu erstellen.
Was muß in einen solchen Gartennutzungsplan alles enthalten sein? Welchen (Un-)Sinn hat eigentlich ein solcher Plan? Wenn im nächsten Jahr die Kultur auf den Beeten gewechselt wird, muß dann wieder ein neuer Plan ran?
Wo gibt es Hinweise oder Hilfen?
Selbst GOOGLE streikt bei dem Wortungetüm „Gartennutzungsplan“. Im Bkleingg steht auch nichts darüber.
Mit freundlichen Grüssen
Gerhardt Klein
Ich würde einfach aufschreiben:
Jan/März Oma und Opa schauen nach dem rechten
April/Juni Frau und Kinder pflegen Planzen, Rasen usw.
Juli/ Okt. eigene Nutzung und ernten.
Nov/Dez. Oma und Opa sind wieder dran.
Re(e)Bell
Moin Gerhardt,
ich kenne auch nicht den von Eurem Vorstand verwendeten Begriff "Gartennutzungsplan". Allerdings scheint es sich "lediglich" darum zu handeln, dass der Vorstand bei der Gartenbegehung bei einigen Pächtern festgestellt hat, dass diese den Pachtgarten nicht kleingärtnerisch nutzen. Eine kleingärtnerische Nichtnutzung stellt nach dem BklG sogar eine Pflichtverletzung dar - ind eine solche kann sogar zur Kündigung führen.
Euer Vorstand will demzufolge einfach nur erreichen, dass die Pachtfläche (wieder) ordnungsgemäß genutzt wird und erwartet nun von den "einigen Betroffenen" eine Auskunft darüber, wie sie das bewerkstelligen sollen. Mich interessiert aber, wie die Sache bei Euch weitergeht und freue michschon mal auf eine Rückantwort.
sehr gut Re(e)Bell :-))) so ungefähr würd ich es auch schreiben.