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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Heike am 30. April 2023, 11:08:54

Titel: Pflanzabstand zum Nachbarn
Beitrag von: Heike am 30. April 2023, 11:08:54
Wir in unserem Verein haben 2 Gartennachbarn die absolut nicht miteinander können. Das ganze entstand durch eine Privatsache die mit uns als Vorstand nichts zu tun hat. Nun hat Parzelle A einen Sichtschutz gestellt den wir entfernen lassen mussten da es nicht dem rechtlichen entspricht und er keine Zustimmung von Nachbar B hat. Also das hieß dann bauen ohne Antrag und Zustimmung. Jetzt hat B beim Vorstand gefragt ob sie sich Heckenrosen pflanzen dürfen. (Es geht hier um die Grenzbebauung/Pflanzung von B)Ja Heckenrosen dürfen soíe pflanzen mit dem Abstand von 50 cm so haben wir es als Vorstand genehmigt. Es sind aber von dem alten Sichtschutzzaun den sie entfernen mussten die Pfeiler da die sie nicht weg gemacht haben und an diesen Pfeilern haben sie nun Kückendraht in einer Höhe von 1,35 cm dran. Nun kam von Nachbar B sofort ein Schreiben mit einer Frist für den Vorstand das zu regeln. Ich weiß es gibt Baurecht Nachbarschaftsrecht im Verein usw. aber ist es wirklich zulässig das man bei Pflanzen auf das Nachbarschaftsrecht pocht. Zumal ich sagen muß das es von Nachbar B alles in meinen Augen Schikane ist. Wir als Vorstand sind wirklich das 2. Jahr nur mit diesen beiden Parzellen beschäftigt.Kann mir jemand helfen. Wenn ich die Pfeiler weg machen lasse dann fällt dem was neues ein .
Titel: Re: Pflanzabstand zum Nachbarn
Beitrag von: Joey am 01. Mai 2023, 19:35:22
bitte prüfe mal in Deinem Beitrag, ob Du das alles mit A ubd B so richtig dargestellt hast. Mit erscheint, als ob einmal A ud B verwechselt sind.

Ist aber für die Antwort egal.

Nachbarrecht ist weitgehend Ländersache, also ggf. Dein spezielles Gesetzt mal nachlesen: Anwendungs-/Geltungsbereich.

Das sind i.d.R. Eigentümer von Grundstücken. Dein Verein verwaltet ein geschlossenes (gepachtetes) Grundstück, d.h. es gibt keine einzelnen Eigentümer und damit auch keine Anwendung des Nachbarschaftsrechtes.

Ich befürchte nur, dass Dir dies nicht hilft, weil solche Nervensägen dann mit anderen Dingen um die Ecke kommen.

Was man dagegen tun kann:
die Zeit für diese Verwaltungsakte aufzeichnen und bei der nächsten Versammlung eine Beitragsordnung beschließen lassen, ab welcher Bearbeitungszeit diese kostenpflichtig ist. D.h. wenn Ihr Euch mehr als 2 Std im Jahr mit einer Parzelle beschäftigen müßt, kostet es Geld.

Ja, ist nicht 100% rechtssicher, aber ein Zeichen.
Mehr geht leider nicht, denn für einen Vereinsausschluß reicht das beschriebene Verhalten nicht aus.

Joey