Ich möchte eine Gartenlaube 24q/m bauen.wie wird die größe<br />
gemessen. Innenraum der Laube ,Außenmaße der Laube,oder Dachfläche der Laube.Wenn ich eine Terrasse mit Wellpoliester bedecke gilt das als überdachtefläche.Was ist damit gemeint 24 q/m umbauten Raum<br />
Dank im vorraus MFG H.Wolf
Hallo!<br />
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Die 24m² gelten für die Laube einschl. eines überdachten "Freisitzes". Die eigentliche Laube darf 18m² nicht überschreiten.<br />
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Normalerweise liegn doch Baupläne vor - die eingahlten werden sollen (müssen). Daraus dürfte sich die erlabte Größe ergeben.<br />
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Gruß<br />
Burchard
Stellt doch Eure Frage mal bei www.kleingartenvereine ins Forum, vieleicht kann dort jemand helfen. <br />
Mit frundlichem Gruß <br />
die Suchmaschine <br />
für Kleingartenvereine
aus eigener Erfahrung, muß ich sagen da kommen meist noch weniger Antworten
Hallo Burchard,<br />
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wie groß eine Laube sein darf, findest Du in Deinem Pachtvertrag!<br />
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In Bremen ist folgendes möglich:<br />
Grundfläche der Laube insgesamt von 24 qm einschl. der Überdachung des Freisitzes.<br />
Eine Laube kann auch ohne Freisitz erstellt werden (also 24qm umbauter Raum).<br />
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Aus dem Bundeskleingartengesetz<br />
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§ 3 Kleingarten und Gartenlaube<br />
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(1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.<br />
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(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.<br />
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(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Eigentümergärten. <br />
Liebe Gartenfreunde;<br />
ich habe auf zwei Blättern die Gartenlaubengröße<br />
nach § 3 des BkleingG zeichnerisch dargestellt.<br />
Wer will kann sie von mir als Anlagen zur E-Mail haben.<br />
Ist euch sowas von anderer Seite schon bekannt,<br />
z. B. vom Bundesverband oder von einem Landesverband?<br />
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Grüße von<br />
Horst
ja, du kannst mir gerne mal deine zeichnungen senden.<br />
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bauordnunngsrechtlich sind bei der ermittlung der grundfläche eines gebäudes die außenmaße der aufsteigenden außenwände maßgeblich. die angabe umbauter raum ist quatsch, da du ja die fläche brauchst und nicht den raum. <br />
erlaubt sind lt. bklg für bauliche anlagen: 24qm grundfläche. im sinne der bauordnung hat ein überdachter vorplatz die wirkung von gebäuden. das heißt, es ergeben sich nachbarschutzrechtliche gegebenheiten. (z.b. schattenwurf) <br />
ist der vorplatz nicht überdacht, gilt er als befestigte fläche. die erlaubte fläche ist nicht im bklg geregelt, wird aber im bebauungsplan festgesetzt und müsste in der satzung stehen. bei uns sind es 6% der gartenfläche. du müsstest die richtlinien in schriftform bei abschluss deines vertrages erhalten haben, oder du fragst halt noch mal nach.<br />
ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. viel spaß beim bauen wünscht ines.
Hallo, ich habe Probleme mit der genehmigung durch den Bezirksverband.
Es sollen 75 m³ Inhalt sein. ich aber habe 76,8m³ ich verstehe die Art der Berechnung nicht.
grundriß 6x4 m. Höhe bis Dachansatz 2,25 m. Spitze des gleichschenkeligen Daches 3,5 m
Vielen Dank für die Hilfe
Maximilian
Da unsere Gartenanlage von privat ist und keinem Gartenverein angehört stellt sich die Frage bei mir nicht. Meine Gartenlaube ist 30qm groß.
Moin,
mein Grundstück gehört mir, und trotzdem gilt das Bundeskleingartengesetz. So einfach ist das nicht, kommt eben darauf an auf was für einem Grund sich Deine Hütte befindet ;)
Liebe Freunde;
zur Laubengröße gibt es in der Homepage
http://kleingaertnerische-nutzung-aktuell.npage.de
unter (10) und unter (11)
alle erforderlichen Angaben.
Euer Horst