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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Kunterbunt am 11. Juli 2006, 12:43:00

Titel: Schätzer übergangen
Beitrag von: Kunterbunt am 11. Juli 2006, 12:43:00
Hallo, ich bin Schätzerin ein einem sehr kleinen Verein (25 Parzellen). Wir haben in den letzten Jahren mehrere Parzellen zum Verkauf gehabt, der sich aber als schwierig erwies, da in unserem Verein kein Stromanschluss zur Verfügung steht.
Da die Parzellen zum Teil schon mehrere Jahre zum Verkauf standen, haben wir Schätzer bei Kaufinteresse jährlich nachgeschätzt.
Nun ist eine Parzelle verkauft worden die vor 1 Jahr zuletzt geschätzt wurde. Der Vorstand hat, ohne uns zu informieren,
die Schätzung mit aktueller Abschreibung und neuem Datum versehen.
Das ist nicht korrekt, oder darf der Vorstand so etwas??
Was sollen wir tun?
Titel: Re : Schätzer übergangen
Beitrag von: Eckhard am 11. Juli 2006, 22:56:00
Hallo Kunterbunt,
wo ist das Problem?
Sinn einer Gartenschätzung ist doch den Käufern/Verkäufern eine Hilfe zu sein. Wenn nun ohne ihr neuerliches Zutun der Verkauf zustande kam, um so besser – weniger Arbeit.
Oder will sich hier einer wichtig tun?
Mir kommt das so vor, wie die Geschichte mit dem Fahrdienstleiter eines Bahnhofs. Nur, wenn er pfoff,. Fuhr der Zug ab bNun hatte eines Tages einer einfach vorher fertig zur Abfahrt  gepfiffen!
Antwort:" Fertig?, Nix ist fertig, erst, wenn ich sage fertig ist fertig    -   F E R T I G"

Nix für Ungut

Eckhard
Titel: Re : Schätzer übergangen
Beitrag von: Hajo am 17. September 2006, 22:47:00
Muß mann als Mitglied eines Gartenvereines bei einem Verkauf des Garten überhaupt einen Schätzer haben.Wenn ja trifft das nur für gepachtete oder auch für private Teile des Gartens zu.zb. gartenhaus,inventar
Titel: Re : Schätzer übergangen
Beitrag von: Burchard am 19. Oktober 2006, 15:08:00
Hi,

normalerweise ja. -Der Schätzer legt die höhe der Entschädigung fest. Entschädigt wird dein "Eigentum" im Garten - sprich Laube Bäume Sträucher etc. das eigentliche Land wird kostenlos weitergegebn dafür bekommst Du nichts. Die Gartengeräte und Möbel werden nicht mit geschätzt die kannst Du dienem Nachpächter anbieten.