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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Rolf-Dieter Butschke am 19. März 2007, 18:29:00

Titel: Wasserleitung
Beitrag von: Rolf-Dieter Butschke am 19. März 2007, 18:29:00
Hallo,
in einem Streitgespräch geht es darum, dass der Verein für die Wasserleitung nur bis maximal 50cm in den Pachtgarten hinein verantwortlich ist und somit mögliche Reparaturen auszuführen hat!? Ist der Verein auch für das Hauptventil im Pachtgarten verantworlich, oder muss der Pächter bei einem Defekt für ein neues Ventil sorge tragen?
Titel: Re : Wasserleitung
Beitrag von: Eckhard am 19. März 2007, 20:21:00
Lieber Rolf Dieter,
wer hat den Schieber bezahlt?
Was sagt  Dein Pachtvertrag darüber aus?
Alle Pächter müssen gleich behandelt werden.
Normal müsste der Verein, der die Wasserverteilung unterhält dafür sorgen . Das schafft klare Verhältnisse.
Wenn Du ihn bezahlen würdest, könntest Du ihn bei Kündigung mitnehmen.
Wo ein guter Wille ist, ist auch ein guter Weg.

gruß eckhard
Titel: Re : Wasserleitung
Beitrag von: Viola am 19. März 2007, 22:18:00
Hallo Rolf-Dieter, um was geht es jetzt eigentlich genau ?

Habe mir jetzt mal MEINE  "Wasserlieferungsbedingungen" durchgelesen, aber zu Deiner Frage nichts gefunden.

Für das Hauptventil IM GARTEN bist meiner Meinung nach DU verantwortlich.

---Wartung
Bei Abschluß des Hauptschiebers im Spätherbst müssen die Durchlaufventile zur Hauptleitung auf jeder Parzelle geöffnet werden, damit sich die Hauptwasserleitung entleeren kann.---

Wir hatten beim letzten Mal "Wasser an" das Problem : Anschlüsse von der Hauptwasserleitung zu den einzelnen Parzellen teilweise total marode( über 25 Jahre alt ), ausgewechselt von unserem Wasserwart, Materialkosten trägt der Verein, für den unermüdlichen Einsatz des Wasserwartes sammeln wir, da gibt`s was extra von den einzelnen Pächtern.

Zu den 50cm in den Garten kann ich nichts sagen, aber da findest Du bestimmt Hilfe hier im Forum.

Viola
 
Titel: Re : ich Re mich mal selber
Beitrag von: Viola am 19. März 2007, 22:39:00
für die Übername des Wasseranschlusses auf Unserer " Scholle" hab ich 250,-€ bezahlt, wie mir von Gartennachbarn bestätigt wurde, zu Recht.

Dies ist aber jetzt privatrechtlich und hat mit der Übernahme eines Pachtgartens nichts zu tun.

Vielleicht deswegen die Frage von Rolf-Dieter ?

Viola
Titel: Re : ich Re mich mal selber
Beitrag von: Hans am 21. März 2007, 10:01:00
Hallo Gartenfreunde,

es ist eine Angelegenheit der Vertragsgestaltung, wo die Instandsetzungspflicht des Vereins endet.
Bei uns ist das der Gartenzaun. Dort kommt die Leitung aus der Erde und wird mit dem Absperrventil abgeschlossen. Alles was sich dahinter befindet ist Pächtersache. Wir als Verein verlangen lediglich, daß der Wasserzähler unmittelbar hinter dem Absperrventil, senkrecht montiert und fachgerecht angeschlossen ist, damit es dort keine Verluste gibt. Auf ein Plombieren des Zählers haben wir vorerst verzichtet. Damit gibt es keine Probleme mit dem Ablesen, Entleeren und der Überprüfung bei Inbetriebnahme - auch wenn es der eine oder andere einmal vergißt, zum rechtzeitig per Aushang veröffentlichten Ablesetermin anwesend zu sein.

Hans