Ich möchte o. g. Thema zur Diskussion stellen.
Wie verfahrt Ihr in folgender Situation?
"Kündigt ein Pächter seinen Pachtvertrag, zahlt er diese Grundsteuer für das jeweils begonnene Geschäftsjahr so lange weiter, bis ein neuer Pächter die Parzelle übernommen hat oder er seine Laube selbst entfernt."
Wo ist das Problem?
Grundsteuer B (B für Baulichkeit) ist so wie beschrieben zu handhaben.
Da gibt es nichts zu diskutieren. Dat iss as dat iss.
gruß eckhard
Eine etwas eigenartige Antwort oder aber meine Fragestellung war nicht so rübergekommen, wie gewollt. Also nochmals:
Ein Pächter kündigt und wir haben zwei Jahre oder länger keinen Nachfolger. Wer zahlt die Grundsteuer B?
Natürlich der Altpächter, oder hat er seine Laube mitgenommen oder abgerissen?
Wo ist denn da das Problem, oder welche Möglichkeit gebe es denn noch?