Hallo Gartenfreunde
Wie bereits andernorts beschrieben hatte ich gegen die Jahresrechnung Widerspruch eingelegt.
Zuvor die "Problematik" hier schon mit euch besprochen, aber die Rechnung auch meinen Steuerberater (selbst in einem KGV in der Revisionskommision) zur Prüfung vorgelegt und auch sonst noch einige Quellen angezapft. Dauerte seine Zeit da mein Steuerberater flugs noch mal 14 Tage Skiurlaub eingelegt hatte.
Auf der Rechnung ist eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen angegeben. Unmöglich, alle Posten in dieser Zeit zu überprüfen.
Nach BGB § 556 ist bei Betriebskostenabrechnungen eine Widerspruchsfrist von 12 Monaten ab Eingang beim Mieter/Pächter von diesem einzuhalten. Sollte doch analog auch für die Kleingärtner gelten (immerhin hat sich der Gesetzgeber was bei dieser Festlegung gedacht).
Oder was denkt ihr?
Wie haltet ihr es mit der Widerspruchsfrist?
4 Wochen = (fast) kein Widerspruch?
12 Monate = eventuell Korrekturen = Aufwand?
Mit Grüßen aus Dresden
Lutz
Ich wüßte nicht, dass solch eine Widerspruchsfrist gesetzlich verankert ist. Wenn sie auch nicht vertraglich vereinbart ist, wäre sie einseietig festgelegt und lediglich als "Bitte" zu verstehen.
Allerdings würde ich vorschlagen "vorsorglich" einfach Widerspruch zu erheben mit dem Hinweis: Begründung folgt nach weitere Prüfung.
Hallo Lutz!
Schäbig von dir. Gartenfreunde sollten zusammenhalten und nicht gegeneinander arbeiten. Fehler passieren jedem,ist doch menschlich. Wir geben unsere Jahresrechnung zur Vollversammlung aus, da kann jeder gleich ankommen wenn er Fehler entdeckt. Die Gartenfreunde, die ihre Rechnung per Post bekommen, rufen an und geben Fehler an, der dann gleich behoben wird.
Wir leben ein Miteinander, vielleicht haben wir deshalb kaum Lehrstand?
Die Gartenfreunde sollen sich erholen und mit ihren Kindern spielen.
Ist es wirklich so schlimm bei euch? Dann such dir doch einen anderen Garten.
DAS
lass ich hier mal ganz bewusst unkommentiert stehen (sonst höre ich als nächstes noch: "Geh doch nach drüben!")
Lutz