Hallo Gatrtenfreunde
Wie sieht in Deutschland anders wo aus mit diesen pelzigen Banditen???Östlich von Berlin haben sie sich sehr intensiev entwickelt.Es ist nichts sicher ,was nicht niet und Nagelfest ist .Die Vogelbestände ,die In Hecken ,Bodennähe brüten sind fast ausgerottet.Vogelkästen werden geräubert .Selbst Blesshuhn und Entennester sind vor diesen Räubern nicht sicher.Frühe Weintrauben Ade,genauso Süsskirschen.Fangen ist verboten ,das ist Wilddieberei.und schiessen darf der Jagdpächter micht .Wie sieht es Woanders aus??Und was unternimmt die Kommune,um die Population und Vermehrung zu stoppen???
Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks darf lt. Sächsischem Jagdgesetz
in einem befriedeten Bezirk Dachse, Füchse, Steinmarder, Waschbären, Minke, Marderhunde,Nutrias, Iltisse sowie Wildkaninchen auch ohne Jagdschein fangen und sich aneignen.
In der Praxis ist dies aber nicht ganz einfach, da nicht nur jagd- sondern auch tierschutzrechtliche
Vorschriften zu beachten sind. Aus diesem Grund sollten sich die betroffenen Eigentümer
mit dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten in Verbindung setzen oder ein auf Tierfang
spezialisiertes Unternehmen beauftragen.
Quelle: Amtsblatt 10/2015 Glashütte
Aber das sollte jeder Vorstand mit der zuständigen Kommune klären, um seine Mitglieder solide informieren zu können.
Hardy
Danke Hardy fürvdie Informationen
Das Fischereirechtund das Jagdtrechtb sind Landesrecht und von Bundeland zu Bundesland unterschiedlich ,Das sieht hier in Brandenburg schon anders aus ,wie in Sachsen .Ich bin Jagdt und Fischereiaufseher ausser Dienst.Habe es Jahrelang gemacht(Ehrenamtlich )Aber man wird ebend alt und auch krank.Ich habe Kontakt zudem Stadtforstmeister dem der Forst untersteht und zu dem Jadtpächter .Wir haben eine Lösung gefunden.Aber dieWaschbären sind bei uns eine Plage.Neulich hat meine Frau 2 Pärchen mit 9 Jungtiere im Garten verscheucht.1 Jungtier saß in der Falle ,die ich mit einer grossen Plötze geködert hatte .Herzliche Grüsse aus Hohenstein .Jetzt gehts zum Kaffee.Dieter
Zum Waschbaer
2013 Waschbaer wikipedia 800px-Procyon lotor qtl2Für den Waschbären gelten in den Bundesländern unterschiedliche Schon- und Setzzeiten. In Sachsen gibt es keine Schonzeit aber die sogenannte Setzzeit. Diese besagt für den Freistaat gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), dass der Waschbär im Zeitraum vom 1. März bis zum 15. Juni nicht bejagt werden darf.
Für den Waschbär relevante Abschnitte des BJagdG - Auszug:
§ 22 Bundesjagdgesetz (BJagdG): Jagd- und Schonzeiten
(1) Nach den in § 1 Abs. 2 bestimmten Grundsätzen der Hege bestimmt der Bundesminister durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Zeiten, in denen die Jagd auf Wild ausgeübt werden darf (Jagdzeiten). Außerhalb der Jagdzeiten ist WIld mit der Jagd zu verschonen (Schonzeiten). Die Länder können die Jagdzeiten abkürzen oder aufheben; sie können die Schonzeiten für bestimmte Gebiete oder für einzelne Jagdbezirke aus besonderen Gründen, insbesondere aus Gründen der Wildseuchenbekämpfung und Landeskultur, zur Beseitigung kranken oder kümmernden Wildes, zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden, zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken, bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder der Wildhege aufheben. Für den Lebendfang von Wild können die Länder in EInzelfällen Ausnahmen von Satz 2 zulassen.
(2) Wild, für das eine Jagdzeit nicht festgesetzt ist, ist während des ganzen Jahres mit der Jagd zu verschonen. Die Länder können bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder bei schwerer Schädigung der Landeskultur Jagdzeiten festsetzen oder in Einzelfällen zu wissenschaftlichen, Lehr- und Forschungszwecken Ausnahmen zulassen.
(3) Aus Gründen der Landeskultur können Schonzeiten für WIld gänzlich versagt werden (Wild ohne Schonzeit).
(4) In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejat werden. Die Länder können für Schwarzwild, Wildkaninchen, Fuchs, Ringel- und Türkentaube, Silber- und Lachmöwe sowie für nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegende Tierarten aus den in Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 genannten Gründen Ausnahmen bestimmen ...
In Literatur und Rechtsprechung ist ein Jungtier selbständig geworden, sobald es sich selbständig fortbewegen und sich selbst Nahrung beschaffen kann. Zur Aufzucht notwendig sind Elterntiere insoweit, als ohne sie das Jungtier zugrunde gehen würde (Mitzschke/Schäfer; Kommentar zum Bundesjagdgesetz, 4. Auflage, Anmerkung 11 zu § 22 BjagdG). Die Festlegung der Setzzeiten ist Angelegenheit der einzelnen Bundesländer.
Quelle: SV Leipzig Kleingärtner
Hardy
hallo,
bei uns hier gibts keie Waschbären. ZUmindest nicht dass ich wüsste.
LG
Wir hatten einmal einen, der hat nachts dermaßen Krach gemacht, das ich nicht mal in Ruhe Kreuzworträtsel lösen konnte. Und die Katzen musste ich nachts einsperren. Selbst habe ich ihn nur zweimal gesehen, nach knapp 2 Wochen war er auch schon wieder verschwunden
In Sachsen Anhalt ist unter §6 (2) zu finden:
"Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte
von befriedeten Bezirken darf unabhängig von
jagdrechtlichen Beschränkungen Füchse, Steinmarder, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutria und Kaninchen
fangen, töten und für sich behalten.
§ 228 des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt entsprechend."
Ähnlich also wie Sachsen.
Die Landesgesetze sind alle recht ähnlich, da schreibt einer vom anderen ab.
Dennoch sollte sich jeder in seinem Bundesland erkundigen. Vorsicht inst besser als Nachsicht.
In unserer Gartensparte treibt momentan ein Biber sein Unwesen. In diesem Fall gibt es wohl keine Lösung. Letztes Jahr haben einige Obstbäume gelegen.