Darf ich von einem Gartenfreund verlangen,das er seine Konifere die schon 30 Jahre in seinem Garten steht das er sie kürzt?
Soweit ich weiß dürfen Koniferen nicht höher wie
2.50 m sein. Gruß Peter
Waldbäume in Kleingartenanlagen ?
In einem Urteil des Amtsgerichtes Potsdam vom 31.07.1999 zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (75 Owi 335/99) wurde sinngemäß folgendes ausgeführt: Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist gegenüber einer auf Landesrecht fußenden Baumschutzsatzung höherrangiges Recht und kann diese deshalb durchbrechen. Waldbäume haben "in einem Kleingarten nichts zu suchen". Im Ergebnis können, so das Gericht, Waldbäume in Kleingärten künftig ohne Entscheidungsbefugnis den zuständigen Behörden beseitigt werden.
Das BKleingG als Bundesgesetz ist im Range höher als das Landesrecht in der Ausprägung einer den Schutz der Bäume umfassenden Verordnung oder Satzung. Dies gilt aber nur dann, wenn die landes-rechtliche Vorschrift im Widerspruch zu der des Bundes steht. Insoweit sind die konkreten landes-rechtlichen Bestimmungen zum Naturschutz sowie Baumschutzsatzungen zu prüfen.
Heike, was sagt Dein Vorstand dazu?
Hardy
30 Jahre = Gewohnheitsrecht.
Ich bin der Vorstand und es wurde über Jahre geduldet das manche machen können was sie wollen.das heißt Hecken nicht kürzen usw..Ich möchte aber Ordnung im Verrein haben.