Hallo, Mal ne blöde Frage,
Wir haben letztes Jahr den Nachbargarten dazuerworben ( Eigentumsland) jetzt will der Gartenverein. 2 Mal den Mitgliedsbeitrag von uns. Ist das rechtens oder kann man verlangen dass das als ein grosser Garten zählt, also den auch formell zusammenlegen lassen es war eigentlich auch so abgesprochen, dass wir nur 1 Mitgliedsbeitrag zahlen haben aber nichts schriftlich. Wie ist die Rechtslage?
Hallo, ich weiß auch nicht, wie die Rechtslage ist. Möchte aber meine Gedanken dazu mitteilen. Man muss unterscheiden zwischen dem Mitgliedsbeitrag für den Verein und den Mitgliedsbeitrag für den Verband. In unserem Verein werden beide Beiträge in gleicher Höhe entrichtet. Ich denke, dass der Verein den Mitgliedsbeitrag für den Verband von Dir bekommen muss. Den Beitrag für den Verein denke ich ist eine Frage, ob ihr den zweiten Garten übernehmen konntet, weil er sowieso nicht neu vergeben werden konnte, mangels Bewerber, oder ob der Vorstand netterweise euch den Zuschlag gegeben hat. Im ersten Fall, hätte der Verein so oder so keinen Mitgliedsbeitrag erhalten, im zweiten Fall wäre er besser gefahren, den Garten fremd zu vergeben und möchte das Geld nun von euch haben. Für mich verständlich.
Gruß
boernie53