Umfrage
Frage:
Bei Gartenber
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Hallo alle miteinander,
ich habe einige fragen bei Aufgabe eines Gartens.
Wenn ein Garten aufgegeben wird und sich kein Nachfolger findet , muß aus den Garten alles entfernt werden ( Bäune ,Rasenborde, Beete eben machen) ?
Wie sieht es mit der Gartenlaube aus ,muß sie wenn sie nicht Baufällig ist abgerissen
werden ?
Gibt es Gesetzliche Grundlagen was bei einer Räumung entfernt werden muß und nicht ?
gruß Rudi
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Februar 2013 – III ZR 266/12
Lies das bitte!
Danke für die Hilfe
Danke sehr schöne Antwort
Im Interesse des Forums wollte ich mal auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Ende März 2013 ist das Leistungsschutzrecht für Presseverleger durch den Bundesrat gebilligt und damit aktiv geworden.
Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger
Dies verbietet u.a. Vollzitate aus Zeitungen, Büchern ( inkl. deren online-Formaten ) etc.
Es darf daher in Zukunft nur in Kurzform ( max. 2 Zeilen ) zitiert werden und dann ein aktiven Urheberlink gesetzt werden.
Ihr solltet euch daran halten. Die Abmahnanwälte warten sicher schon.
Hardy DD