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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Schumacher am 27. Juli 2006, 23:27:00

Titel: Benzinrasenmäher - bis 22 Uhr ???
Beitrag von: Schumacher am 27. Juli 2006, 23:27:00
Hallo,

in unserem Kleingarten ist es gemäß dem Vorstand erlaubt, dass bis 22 Uhr mit dem Benzinrasenmäher gearbeitet wird. Ich habe im Internet bei einem anderen Kleingartenverein in Köln gelesen, dass dort die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gilt, wonach Rasenmähen nur bis 20 Uhr erlaubt ist.

Unser Vorstand sagt, die Regelung würde nur in reinen Wohngebieten gelten, für uns würde die allgemeine Regelung gelten, wonach man bis 22 Uhr mähen dürfte.

Frage an euch: Was ist richtig? Was gilt in anderen Kleingartenanlagen?

Liebe Grüße
MARiON
Titel: Re : Benzinrasenmäher - bis 22 Uhr ???
Beitrag von: ilex am 28. Juli 2006, 06:05:00
Guten Tag Marion,

da habt ihr ja eine sehr großzügige Regelung in eurer Anlage!
Bei uns ist gem. Beschluss der Mitglieder (nicht der Vorstand entscheidet alleine)um 19.00 Uhr Schluss mit Rasenmähen oder Arbeiten mit lärmverursachenden Maschinen/Geräten. Samstags sogar schon ab 14.oo Uhr - Sonntag ist Ruhetag.
Und darum geht es im Prinzip : die "Laubenpieper" haben auch ein Recht auf Ruhe und Erholung in ihrer Anlage.

Uns allen noch ein schönes Gartenjahr!


Gruß

ilex
Titel: Re : Benzinrasenmäher - bis 22 Uhr ???
Beitrag von: Eckhard am 28. Juli 2006, 14:45:00
Liebe Marion!
Zuerst muß die u a Bundesverordnung eingehalten werden. Vereinsregelungen können diese nicht aufheben, nur ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
(Rasenmäherlärm-Verordnung - 8. BImSchV) von 1992

§ 6 Regelung des Betriebs
(1) Rasenmäher außer solchen im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz dürfen an Werktagen in der
Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden,
(2) Abweichend von Absatz 1 dürfen an Werktagen in der Zeit von 19.00 bis 22.00 Uhr Rasenmäher
betrieben werden, die
nach § 5 mit einem Schalleistungspegel von weniger als 88 Dezibel (A), bezogen auf ein Pikowatt,
gekennzeichnet sind, oder
vor dem 1. August 1987 erstmals in den Verkehr gebracht worden und mit einem Emissionswert
von weniger als 60 Dezibel (A) gekennzeichnet sind.

Titel: Re : Benzinrasenmäher - bis 22 Uhr ???
Beitrag von: lore am 28. Juli 2006, 15:37:00
wobei noch die Mittagsruhe zu berücksichtigen wäre
Titel: Re : Benzinrasenmäher - bis 22 Uhr ???
Beitrag von: Re(e)Bell am 29. Juli 2006, 21:33:00
Hallo ilex,

ein Beschluss der Mitgliederversammlung müßte dann aber wie folgt lauten, um Wirksam zu werden:
"Der Vorstand wird beauftragt, bei der Neuverpachtung folgende Einschränkung des Nutzungsrechtes in den Pachtvertrag/die Gartenordnung aufzunehmen:
"Rasen darf nur  ... gemäht werden."
Ferner soll er mit den "alten" Pächtern verhandeln, dass diese eine Änderung des Pachtvertrages/der Gartenordnung entsprechend dieser Regelung zustimmen."

Hinweis. Durch einen Beschluss der Mitgliederversamlmung kann in die Rechte/Pflichten aus dem Pachtvertrag nicht eingegriffen
werden.
Gruss Re(e)Bell
Titel: Re : Benzinrasenmäher - bis 22 Uhr ???
Beitrag von: Oswin am 30. Juli 2006, 07:47:00
Die "Rasenmäherlärm-Verordnung" wurde mit dem "Bundes-Immissionsschutzgesetzes" aufgehoben(§10).Hier eine Adresse wo du alles nachlesen kannst
http://www.sidiblume.de/info-rom/umwelt/bimsch/32bimschv.htm#p
   
Titel: Re : Benzinrasenmäher - bis 22 Uhr ???
Beitrag von: Oswin am 30. Juli 2006, 11:28:00
Ich habe dieses noch auf der Seite vom  "Landesbund Schleswig - Holstein der Kleingärtner e.V"
gefunden:
19.02.2006 Geräte und Lärmschutz im Kleingarten


Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 63 Seite 3478 vom 5. September 2002 und dem Erlass des Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein vom 19. Dezember 2002 ist geregelt, wann mit lärmenden Geräten und Maschinen gearbeitet werden darf.

So heißt es in der Verordnung, daß

- Rasenmäher, Schredder, Vertikutierer usw. werktäglich von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr betrieben werden  

  dürfen.

  An Sonn- und Feiertagen dürfen diese Geräte nicht betrieben werden.

- Freischneider und Laubsauger mit Verbrennungsmotor dürfen werktäglich nur von 9.00 Uhr bis

  13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr genutzt werden.

  An Sonn- und Feiertagen ist eine Nutzung untersagt.



Sollten Gartenodnungen der Kleingartenvereine eine andere Aussage machen, so sind diese gesetzlichen Vorschriften unbedingt einzuhalten.

Die Vereine können in ihren Gartenordnungen diese gesetzlichen Regelungen nur unterschreiten, nicht überschreiten.
 
Titel: Re : Benzinrasenmäher - bis 22 Uhr ???
Beitrag von: Eckhard am 30. Juli 2006, 12:13:00
Hallo Oswin, genau diese Regeln sind in dem Gesetz, das Du vorher benannt hast enthalten.
D h Rasenmäher dürfen  demnach seit 2002 Abends 1 Stunde länger laufen, leider,
gruß Eckhard
Titel: Re : Benzinrasenmäher - bis 22 Uhr ???
Beitrag von: Uwe am 30. Juli 2006, 18:23:00
Liebe Leute

Die Gesetze und Verordnungen, die ihr erwähnt habt, sind ja alle richtig und sollten auch befolgt werden. Aber wenn ein Kleingartenverein, über die Gesetze hinaus, eine längere Betriebszeit von Motorrasenmäher beschließt dann kann da irgendetwas nicht richtig laufen (Schraube locker). Denn Kleingartenanlagen zählen doch als Naherhohlungsgebiete, auch für die Allgemeinheit, und dann sollte auch ab 19:00 Uhr Ruhe sein. Lieber Schumacher gibt es denn ein betrifftlichen Grund für so ein schwachsinnigen Beschluß? Der würde mich mal intressieren.

Gruß Uwe
Titel: Re : Benzinrasenmäher - bis 22 Uhr ???
Beitrag von: Eckhard am 30. Juli 2006, 18:30:00
.... 20 00 Uhr, nicht 19 00 Uhr eckhard
Titel: Re : Benzinrasenmäher - bis 22 Uhr ???
Beitrag von: Oswin am 12. August 2006, 10:53:00
so ein Beluß kann eigendlich nicht Richtig sein. Man kann die Ruhezeiten weiter eingrenzen, aber der Verein hat nicht das Recht so ein Gesetz aufzuheben.