Hallo!<br />
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in unserer Satzsung steht - <br />
.. die Einladung zur Mitgliederversammlung muß spätestens 14 Tage voher schriftlich erfolgen. <br />
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in einem späters Absatz heist es<br />
.. alle Bekanntmachungen des Vereins könne per Aushang erfolgen ..<br />
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reicht jetzt ein schriftlicher Aushang um die versammlung ordnungsgemäß einzuberufen oder muß jedes Mitglied ein Stück Pappier bekommen (ob per Post oder persönlich ist dann wohl egal)<br />
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Ja,<br />
falls alle stimmberechtigten Mitglieder auch durch Aushang erreichbar sind. Führt aber trotzdem sicherheitshalber in der nächsten Mitgliederversammlung einen Beschluß herbei,<br />
zumindest einen Vorstandsbeschluß.<br />
Zusätzlich solltet ihr die Tageszeitung nutzen.<br />
Der sogenannte "Veranstaltungskalender" ist bei uns für Vereine und andere Organisationen kostenlos.<br />
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Grüße von <br />
Horst