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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Lore am 27. August 2004, 08:39:00

Titel: Rechtsfrage
Beitrag von: Lore am 27. August 2004, 08:39:00
hallo<br />
<br />
darf die Vorstandschaft ohne Beschluss und ohne Nachfrage auf einer Mitgliederversammlung gegen ein Vereinsmitglied ein Gerichtsverfahren einleiten ??<br />
<br />
Wer kann dazu was sagen ??<br />
<br />
Gruß<br />
Lore
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: Bernhardt am 27. August 2004, 10:26:00
Hallo,<br />
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soweit ich weiss kommt das auf Eure Vereinssatzung an, speziell wer den Verein rechtlich vertreten darf.<br />
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, der Vorsitzende allein, der Vorsitzende und der Stellvertreter gemeinsam und zu guter Letzt der Vorsitzende und der Stellvertreter können unabhängig voneinander den Verein vertreten.<br />
Eine Mitgliederversammlung ist meines Wissens nicht notwendig, es wäre noch wichtig den Grund für das Gerichtsverfahren zu wissen.
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: Lore am 27. August 2004, 11:58:00
hallo und danke Bernhardt<br />
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Lt. Satzung wird der Verein durch 2 Vorstandsmitglieder Vertreten, darunter der ertse oder zweite Vorsitzende. Aber ich glaube es geht darum ob eine Verhandlung betrieben werden darf, ohne die Mitglieder zu befragen. In der Satzung sthet außerdem, dass intern bestimmt wird dass Ausgaben die mehr als ein Monatsgehalt sind die Zustimmung des Beirates bedarf.<br />
Es geht darum, dass ich aus der Jahresabr. die Stromkosten herausgezogen habe,weil diese zu hoch abgerechnet wurden.  
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: Burchard am 27. August 2004, 14:18:00
Hallo Lore!<br />
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So wie ich das jetzt verstehe - will der Verein (vertreten durch den Vorstand) dich auf Zahlung der Stromkosten verklagen.<br />
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Dasürfte erstens nich so einfach sein. Hast Du beim Kassierer "schriftlich" die Abrechnung bemängelt? Oder nur Kommentarlos gekürzt?<br />
Wioe dem auch sei, als Vorstand würde ich einen Mahnbescheid erwirken - geht ohne großen Aufwand zum andren würde ich Dir den Strom sperren da Du ja nichts bezahlt hast! <br />
<br />
Um Dir aber weiterhelfen zu können brauchen wir etwas mehr informationen<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard<br />
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: lore am 27. August 2004, 14:47:00
Hallo Burchard<br />
<br />
natürlich habe ich gegen diese Abrechnung Einspruch erhoben, weil der kWh Preis der mir berechnet wurde um ca. 8 Cent über dem Preis liegt den der Stromversorger berechnet. Das klingt jetzt vielleicht kleinbürgerlisch. Aber bei einem Gesamtverbrauch und Stromverlust von 12000kWk kommt schon was zusammen, wenn es die Mitglieder bezahlen. <br />
Aber Nochmal meine Frage:<br />
Darf eine Vorstandschaft gegen mich ein Gerichtsverfahren aus o.g. veranlassen, ohne einen Beschluss einer Mitgliederversammlung.<br />
Ich danke Euch für Euer Interesse und natürlich für jede Antwort.
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: Burchard am 27. August 2004, 16:06:00
Hallo Lore!<br />
<br />
Zu deiner Frage<br />
<br />
"Ja kann er"<br />
<br />
Das ist aber meiner Meinung nach sekundär.<br />
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Was wird eingeklagt? - Die gesamten Stromkosten oder nur die zusätzlichen &#8364; 0,08 je KW? <br />
<br />
Und jetzt solltes Du einen Blick in die Vereinssatzungen  werfen - wer ist für die Höhe der Stromkosten verantwortlich? Wer bestuimmrt also die Höhe der Umlagen - normalerweise muß das in einer Mitgliederversammlungen beschlossen werden. Wurden der zusätzliche Betrag ordnungsgemäß bschlossen dann musst Du zahlen - dann hat duie Klage erfolgt und Du hast auch noch die Gerichtsakosten an der Backe. <br />
<br />
Also erstmal in der Satzung  sowie eventueller Beschlüsse nachlsesen.<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard<br />
<br />
p.s.  Es ist nicht "Kleinbürgerlich" sich gegen eine fehlerhafte Abrechnung zu wehren.
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: Lore am 27. August 2004, 18:25:00
Hallo Burchard<br />
Eingeklagt werden die gesammten Stromkosten.<br />
Ich habe gebeten mir eine richtige und sachgem. abrechnung zu schicken. Auch mein Anwalt ist der Meinung, dass das so in Ordnung wäre. <br />
Mein Anwalt ist der Meinung, dass der Verein mich nicht deswegen Verklagen kann, ohne einen Beschluss der MGV.<br />
Es handelt sich hier um ca 100 â,¬ aus zwei Jahren, und die Gerichtskosten belaufen sich lt. Vorstandschaft mitlerweile auf 700 â,¬.
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: Lore am 27. August 2004, 18:26:00
Hallo Burchard<br />
Eingeklagt werden die gesammten Stromkosten.<br />
Ich habe gebeten mir eine richtige und sachgem. abrechnung zu schicken. Auch mein Anwalt ist der Meinung, dass das so in Ordnung wäre. <br />
Mein Anwalt ist der Meinung, dass der Verein mich nicht deswegen Verklagen kann, ohne einen Beschluss der MGV.<br />
Es handelt sich hier um ca 100 â,¬ aus zwei Jahren, und die Gerichtskosten belaufen sich lt. Vorstandschaft mitlerweile auf 700 â,¬.
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: Burchard am 28. August 2004, 13:09:00
Hallo Lore!<br />
<br />
Das Du gar keine Stromkosten gezhaltz hast ist nicht besonders klug gewesen. Ich hätte den Verbrauch mit dem gültigen Verrechnungspreis ermittelt und diesen Betrag dann auch bezahlt - oder war der Verbrauch auch strittig?<br />
<br />
Wie kommt dein Anwahlt daruaf, daß die Mitglieder gefragt werden müssen- habt ihr entsprechende Vorschriften in euren Satzungen?<br />
<br />
Für den Vorstand könnte es nur wegen der Höhe der Gerichtskosten Probleme geben falls er nicht gewinnt und auf einem Teil (oder den gesamten Kosten) sitzen bleibt. Dann könnte dioe nächste Mitgleiderversammlung eine Erklärung für die Kosten verlagen und eventuell die Entlastung verweigern.<br />
<br />
Der Vorstand muß aber das geld von Dir eintreiben sogar mit Hilfe des Gerichts alein schon im Interesse der restlichen Mitglieder.<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: Lore am 28. August 2004, 15:32:00
Hallo Burchard, danke für Deine Antwort.<br />
Das Ganze ist etwas komplizierter.<br />
Der Erste und Zweite Vors. sind mittlerweile zurückgetreten, weil bei einer Vorverhandlung doch schon klar wurde, dass der Verein hier wenig ausrichten kann. Wir haben nun das Problem, dass diese Beiden die das Ganze veranlasst haben,Ende März zurückgetreten sind. Es ist nun schwierig einen neuen Vorstand zu finden, weil kein Mitglied Lust auf eine Gerichtsverhandlung hat. Die Situation ist total verfahren. Wir hatten am Donnerstag eine Versammlung, bei der unser Bürgermeister anwesend war. Da wurden Dinge erzählt die absolut nicht stimmten. Ich habe mich natürlich dagegen gewehrt.<br />
<br />
Wegen der Stromkosten:<br />
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich schriftlich darum gebeten mir eine ordnungsgem. Rechnung zuzuschicken, die auch bezahlen würde.Es ist nichts passiert.<br />
<br />
Gruß
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: markus am 30. August 2004, 12:54:00
Hallo Lore,<br />
Dein Problem hört sich wirklich kompliziert an. Ist Dein KWh-Preis denn höher als bei den anderen Mitgliedern? Oder was ist nicht richtig an der Rechnung? Geht aus Deinen Angaben nicht hervor<br />
Bei uns ist der KWh-Preis für alle gleich und Verluster werden auf alle Parzellen gleichmäßig umgelegt.<br />
Ich als Vorstand würde aber auch rigeros gegen jeden vorgehen, der seine Rechnung nicht bezahlt.<br />
<br />
Gruß Markus
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: Gerhard Froning am 18. November 2004, 16:19:00
Muss ich beim Erwerb eines Kleigartens für die Laube Grunderwerbsteuer entrichten?
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: Dipsy am 06. Dezember 2004, 18:49:00
Auch der Fall ist einfach. In der Satzung mag zwar stehen, dass durch 2 zu vertreten ist, in diesem Fall geht aber immer auch einer, da es sich letztlich um ein einfaches internes Geschäft des Vereins handelt - Forderungen gegebüber einem Mitglied einzutreiben. Die 2 Personen beziehen sich auf Dinge, wo der Verein nach aussen insgesamt auftritt, z.B. Partyvertrag für ein Gartenfest wo jemand singen soll, oder was es noch alles gibt (aber auch hier, wird ein einzelner vom Vorstand ermächtigt, darf er dass immer auch alleine).<br />
<br />
Aber ganz einfach: Rechnung zahlen, die paar Euro die Du am Strom sparst, sind weit weniger als für ein Mahnverfahren oder den Rechtsanwalt. Manchmal ist das Leben einfach ungerchet. <br />
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(Einfacher ist es aber auch, ganz ruhig und freundlich mit dem Verantwortlichen ein Bier zu trinken, ohne ihn gleich mit "Du Du Du Schw..." anzumachen. Also ruhig, sachlich und der wird das Problem verstehen und für Abhilfe sorgen.
Titel: Re : Rechtsfrage
Beitrag von: thomas am 05. Januar 2005, 12:04:00
hallo gerhard,nein du musst keine grunderwerbsteuer entrichten wenn du in einem verein eine laube kaufst.grunderwerbsteuer zahlt man nur wenn man auch den grund und boden dazu kaufst oder der verpächter des grund und bodens keine steuer darauf zahlt,was in einem verein eigentlich nicht der fall ist.<br />
gruß thomas
Titel: Pflichten eines Gartenobmanns !
Beitrag von: Norbert Stich am 13. Februar 2005, 22:30:00
Meine Damen und Herrn,<br />
vielleicht können Sie mir einen Ausdruck über die Rechte und Pflichten eines Gartenobmanns zusenden.<br />
Ich bedanke mich im vorraus.<br />
Gruß Norbert