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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Hagen am 09. Juni 2013, 21:42:13

Titel: Jahresbeitrag
Beitrag von: Hagen am 09. Juni 2013, 21:42:13
Hallo

In unsern Verein ist der Vereinsbeitrag und Pacht im Jahresbeitrag enthalten und wird in 2 Teile eingezogen. Die letzte Beitragserhöhung liegt 3 Jähe  zurück. Auf der Jahreshauptversammlung im März  dieses Jahres, ist der Haushaltsplan mit diesen Werten beschlossen worden und im Protokoll ist vermerkt es bleibt alles beim alten.

Jetzt zu dem Problem.
Im Mai hat der Verein wir eine Pachterhöhung von 50 % erhalten, der Geschäftsführende Vorstand hat beschlossen diese mit dem nächsten Beitragseinzug ein zuziehen.

In der Satzung steht, das Mitgliederversammlung die Höhe des Beitrages fest legt.

Die Frage ist muss eine neue Mitgliederversammlung auf der eine Erhöhung des Beitrages beschlossen werden einberufen werden.
Ja oder nein
Titel: Re:Jahresbeitrag
Beitrag von: gino am 10. Juni 2013, 07:17:25
Hallo, Hagen,die Frage ist: wem gehört das Land, auf dem Eure Anlage ist?
Wenn der Verein Eigentümer ist, kann die Pachtgebühr sicher über die Satzung geregelt werden.
Habt Ihr aber einen Fremdeigentümer, sieht das schon anders aus. Wenn der seine Pacht erhöht, hat das mit Eurer Satzung nichts zu tun. Und bezahlt werden muss !!
Wenn ich mich aber recht erinnere, darf die Pacht für Kleingartenland nicht einfach so erhöht werden, falls es denn ein e. V. ist. Am besten beim Regionalverband nachfragen. gino
Titel: Re:Jahresbeitrag
Beitrag von: Hagen am 16. Juni 2013, 21:00:26
Hallo
Hier einige Klarstellung. Wir sind ein eingetragener Kleingartenverein und die Stadt ist der Verpächter und hat die Pacht mehrere Jahre nicht erhöht. Laut Gesetz darf die Pacht  höchstens der vierfache Betrag der ortsüblichen Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau, bezogen auf die Gesamtfläche der Kleingartenanlage, verlangt werden Liegen ortsübliche Pachtbeträge im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau nicht vor, so ist die entsprechende Pacht in einer vergleichbaren Gemeinde als Bemessungsgrundlage zugrunde zu legen.  Da in unseren Kreis nur Acker und Weidewirtschaft besteht haben wir nur Pachtpreise für Landwirtschaftsflächen als Vergleich.
Wie hoch ist bei euch der qm/€ ? Eine Mitteilung per Mail wäre schön.

Das 2 Problem ist. Alle Mitglieder haben nur eine Aufnahmebestätigung in der Aufnahmegebühr und Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr erhalten waren bekommen. Ein Pachtvertrag ist nicht geschlossen worden
In der Vergangenheit ist wie folgt verfahren worden.  Die Pacht ist aus den Mitgliederbeiträgen bezahlt worden. Wenn Erhöhungen  nötig waren hat die Mitgliederversammlung da über angestimmt.
Im Protokoll der Jahreshauptversammlung von März steht, es bleibt alles beim alten.

Die Frage ist nun, muss eine Mitgliederversammlung ja oder nein. Der neue Vorstand sagt nein, er könnte die Erhöhung so ein ziehen.
Gut Grün Hagen