Sehr geehrte Mitglieder im Forum,
ich bin Mitglied eines Kleingartens und benötige eine Auskunft bezüglich der Zahlung der Jahresbeitrages in der Gartenanlage.
In unserem Gartenverein ist es jahrzentelang üblich gewesen den Jahresbeitrag auf 2 Zahlungen aufzuteilen, dieses soll in diesem Jahr
nun dahingehend geändert werden, so dass der gesamte Betrag mit einer Frist von 2 Wochen bezahlt werden soll.
Meine Frage die sich hieraus ergibt wäre folgende: Kann der Vorstand so eine Zahlungsänderung in einer Vorstandsitzung beschliessen oder
ist hierfür eine Abstimmung zur Änderung auf einer Mitgliederjahreshauptversammlung nötig? Ich bin mir in dieser Sache nicht sicher wie hier die gesetzliche Grundlage aussieht?
Für eure Hilf bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Cybermick
Hi, schau Dir bitte mal diesen Link zur Beitragszahlung an:http://www.verein-aktuell.de/haushalt-finanzen/vereinsbeitraege-managen/welche-beitragsarten-kann-der-verein-erheben
Aus meiner Sicht kann der VS das machen, wenn dazu er lt. Satzung die Ermächtigung hat. Sollte bei Euch so was wie eine Beitragsordnung existieren und dort ist u.U. von 2 Raten die Rede, sieht das anders aus, wenn diese Ordnung vor Jahren von einer MV beschlossen wurde. Zum anderen habt Ihr "Jahrzehntelang" in 2 Raten gezahlt. Da sollte doch der VS in der kommenden MV (Frühjahr) zu dieser Änderung einen Beschlussantrag zur Abstimmung vorlegen. Du kannst natürlich selbst dazu vorab einen Antrag machen oder mindestens in dieser MV Fragen stellen.
Hardy
http://www.verein-aktuell.de/haushalt-finanzen/vereinsbeitraege-managen/welche-beitragsarten-kann-der-verein-erheben
ich hoffe, dass der Link nun drin ist!