Libe Gartenfreunde.<br />
Folgendes Problem gibt es bei uns im Verein.<br />
Die Hecken, Baume und Büsche wachsen von Jahr zu Jahr immer weiter in die Wege.<br />
Freundliches Auffordern hilft nichts.<br />
Schriftliche Erinnerung hilft nichts.<br />
Kann man da konsequente Schritte unternehmen?<br />
Eventuell in Gemeinschaftsarbeit und sich den Arbeitsaufwand finanziell ersetzen lassen?<br />
Gibt es da dann irgendwelche Fristen, an die man sich halten muss?<br />
Toll wäre es, wenn unter euch jemand wäre, der hierzu Urteile und, oder Gesetzesauszüge kennt.<br />
Sorry, war zu voreilig mit der Enter-Taste ;-))<br />
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Zuerstmal, welche SDträucher, Büsche,....wachsen in den Weg. Von der Rabatte der einz. Mitglieder?<br />
Die würde ich nach mehrmaligen Abmahnungen einen Arbeitsdienst vor die Nase setzten und die geleisteten Stunden berechnen. Muß natürlich vorher angekündig werden.<br />
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Gutes gelingen<br />
Gruß markus
Jaaaaaa, nur wie sieht das aus mit der Vergütung.<br />
Ich glaube nicht, dass diejenigen freiwillig den Arbeitsdienst bezahlen.<br />
Da muss es doch richtlinien geben?!<br />
Tja, was wächst da: Hecke, Äste der Bäume, Zweige der Sträucher, usw.
Hallo Frank, für was soll es denn nun noch alles Gesetze und Richtlinien geben? Das Zauberwort lautet "Mitgliederversammlung". Dort mußt Du einen mehrheitsfähigen Vorschlag einbringen. Erst dann, wenn sich jemand nicht an einen Mehrheitsbeschluss hält, kann der Vorstand Sanktionen verhängen (Deren Höhe natürlich auch von der MV beschlossen sein müssen). Bekommst Du keine Mehrheit, mußt Du mit den zuwachsenden Wegen leben....<br />
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Gruß Reinhard
Hallo Frank,<br />
es gibt Eure Satzung und es gibt das Bundeskleingartengesetz! Da steht ,dass Hecken 1,25 m Hoch und in Flucht der Wegkantensteine geschnitten sein müssen. Bäume und Büsche die in den Weg wachsen sind Grenzständer und somit zu entfernen. Genau das beurteilt Ihr in Eurer Gartenbegehung!! Dann gibt es 2 Abmahnungen mit dem Hinweis, dass der Rückschnitt von einer Firma erledigt und die Kosten dem Pächter in Rechnung gestellt wird! Außerdem verfügt Ihr doch über eine Rechtschutzversicherung, wo man nachfragen kann und die Ihr im Notfall in Anspruch nehmen könnt.<br />
Gruß Harry
Hallo Harry, <br />
man staunt immer wieder, was alles im Bundeskleingartengesetz stehen soll! Da steht weder, wie hoch eine Hecke sein darf, noch das sie "in Flucht" geschnitten werden muß. Und in der Satzung eines Gartenvereins steht so etwas auch nicht.<br />
Solche Regelungen gibt es in der Landesgartenordnung bzw. in der Gartenordnung des Vereins. Allerdings steht zum Beispiel in der LGO des Landes Brandenburg, das vom 01.03 - 30.09 Hecken und Sträucher nicht verschnitten werden dürfen. Da möchte ich mal den Vorstand sehen, der hier etwas Gegenteiliges durchsetzten will.<br />
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Gruß Reinhard
Lass doch die Hecke undd die Bäume usw. einfach mal wachsen und rennt nicht überall mit dem Zollstock hin. Wie pedantisch muss man sein um da jeden "Verstoss" zu melden. <br />
Grauenvolles Deutschland.
Das muss Schicksal sein: Ich heiße Frank Wiese und auch eine meiner Hecken wächst in den Straßenbereich. Zufälle gibts im Leben!!! Kaum zu glauben.
Moin Dipsy, moin Frank.
Es geht überhaupt nicht darum, den Nachbarn anzuschwärzen und es geht auch nicht darum, dass eine Hecke nun mal wächst und lebt.
Ich gehe mal davon aus, dass man bei euch nur noch mit dem Buschmesser weiter kommt.
Hier geht es darum, dass ich einen Garten habe und dieser auch irgendwo endet. Der angrenzende Weg gehört der Allgemeinheit und sollte auch von der Allgemeinheit genutzt werden können. Nun gut, ich merke schon... auch in den Kleingärten ist der Egotrip oder auch die Faulheit eingekehrt.