Meine Mutter möchte ihren Kleingartenpachtvertrag kündigen. Nach erstem telefonischen Kontakt mit dem Vorstand, behauptete dieser, daß die zu große Laube bis auf 24 m2 verkleinert werden muß. Die Laube besteht in der jetzigen Größe seit vor 1945, Vertragsabschluß war 1970. Frage: Hat der Vorstand recht? Meiner Meinung nach besteht doch Bestandschutz oder gibt es für Berlin gesonderte gesetzliche Bestimmungen?
wenn der garten im Beitrittsgebiet liegt und die Laube nicht nach dem Beitritt vergrößert wurde, besteht Bestandschutz. Bestandschutzregelungen der alten Länder kenne ich leider nicht.
Hallo;
jetzt alles klar?
Dort steht u.a. die Regelung für die alten Bundesländer einschließlich Berlin-West.
Horst