gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Winfried am 04. März 2003, 23:41:00

Titel: Mitgliederversammlung
Beitrag von: Winfried am 04. März 2003, 23:41:00
Hallo,   <br />
veranlasst durch das Thema "Abstimmung im Gartenverein" <br />
u.a. auch die Äußerung von Gartenfreund "Mutscho7" vom <br />
24.11.02 mit der prägnanten Kompetenzaussage:<br />
- Verein/ V.-Angelegenheiten: Satzung, Mitgliedschaft; Ver-<br />
                              einsaufgaben/-ziele,   <br />
- Pacht/P.-Angelegenheiten: Pflichten/Rechte aus dem<br />
                            Unterpachtvertrag (bzw. "Klein-<br />
                            garten-Nutzungsvertrag") <br />
mein hiermit bekundetes Interesse zum Komplex:<br />
"Mitgliederversammlung:Einladung/Durchführung/Beschlüsse<br />
                       /Informationsrecht des Mitgliedes"<br />
<br />
Eure Meinungen, Erfahrungen mit Handlungsweisen in anderen<br />
Kleingartenvereinen sowie Hinweise auf zutreffende gesetz-<br />
liche Grundlagen/gerichtliche Entscheidungen interessieren <br />
mich vor dem Hintergrund eines kritisierten IST-Zustandes: <br />
<br />
1.(Mitgliederversammlung-) Einladung:<br />
In der schriftlichen Einladung mit beiliegender (pauschaler)<br />
Tagesordnung:<br />
- fehlt jegliche Vorabinformation zu vom Vorstand vorberei-<br />
  teten Beschlussvorlagen (auch für solche, die eine Erhö-<br />
  hung des Vereinsmitgliedsbeitrages bzw. Umlagen betref-<br />
  fen),<br />
- fehlt jegliche Vorabinformation zum jährl.Abschluss des <br />
  Vereinshaushalts und zum neuen Haushaltsplan.<br />
  Die Unterlagen stehen erst unmittelbar vor Versammlungs-<br />
  beginn zur Verfügung (qualifizierte Diskussion damit un-<br />
  möglich).<br />
<br />
2.Versammlungsleitung/Beschlussinhalte <br />
- Grundsätzlicher Ausschluss des Votums "Stimmenthaltung",<br />
  begründet mit Hinweis auf einen entsprechenden Beschluss <br />
  des Bezirksverbandes.<br />
- Beschlussfassung zur Höhe der Pacht (wörtlich:)<br />
  " Die an den Zwischenpächter abzurechnende Pacht von<br />
  0,4371 EUR/qm wird auf 0,44 EUR/qm aufgerundet. Der Diffe-<br />
  renzbetrag wird in das Vermögen des Vereins übernommen. <br />
  Aus diesem Guthaben werden u.a. die Beiträge für die vom <br />
  Bezirksverband geforderten Versicherungen beglichen."<br />
  (Bezahlung bisher: aus dem Vereins-Mitgliedsbeitrag !)<br />
<br />
- (Vorstands-)Verkündung (!) einer terminisierten Forderung<br />
  nach Einkürzung "aller Fronthecken auf 1,25 m" (gem. Ber-<br />
  liner Kleingartenordnung) verbunden - für den Fall der <br />
  Nichtbefolgung - mit der schritfl. Androhung des Vereins-<br />
  vorstandes (!):<br />
  "Zeigen sich diese Parzellenbesitzer dann noch immer <br />
  uneinsichtig, erhalten sie eine Abmahnung, die eine Kündi-<br />
  gung der Parzelle nach sich ziehen kann."<br />
  <br />
3.Mitglieder-Informationsrecht/ Protokolleinsicht :<br />
Zum Verlangen nach uneingeschränkter (ggf. kostenpflich-<br />
tiger) Zusendung/Einsicht in das Protokoll der (Vereins-) <br />
Mitgliederversammlung informierte dazu der Bezirksverband <br />
mit der Aussage:<br />
"Das (Mitglieder-)Informationsrecht ist jedoch entsprechend<br />
der Festlegung des Gesetzgebers auf die Mitgliederversamm-<br />
lung begrenzt. Es besteht keinerlei Recht, die Protokolle <br />
der Mitgliederversammlungen im Nachhinein noch einmal vom <br />
Vereinsvorstand abzufordern. Nur in Fällen der objektiven <br />
Verhinderung (z.B. Krankheit) besteht die Möglichkeit,<br />
in das entsprechende Festlegungsprotokoll einzusehen.<br />
Daraus leitet sich ab, dass die ewige Hin- und Herdiskus-<br />
sion zur Zuschickung von Mitgliederversammlungs protokol-<br />
len gegenstandslos ist."<br />
<br />
Eine Resonanz zu den genannten Problemfeldern könnte dazu<br />
beitragen, vorhandenes Konfliktpotential abzubauen. Dieses<br />
besteht auch, und damit ist vielleicht ein zusätzlicher<br />
"Forum-Titel" gegeben, in den Fragen:<br />
- der Einflussnahme des Bezirksverbandes auf die ausschl.<br />
zwischen Vereinsvorstand und Vereinsmitglied abgeschlos-<br />
senen Verträge (hier: Versorgungsvertrag Wasser/ Elektro-<br />
energie),<br />
- der (Verein-)Vorstandsforderung nach Übergabe einer Kopie<br />
einer abgeschlossenen "Gebäudeversicherung für Lauben/ <br />
Wochenendhäuser; Schäden durch Feuer (F)".<br />
Diese Versicherungspflicht wird begründet mit dem pau-<br />
schalen Hinweis auf "gesetzliche Bestimmungen" sowie eines <br />
Beschlusses des Bezirksverbandes; <br />
Argumentation zur Abchlusspflicht: "Sicherung des Eigentums<br />
der einzeln. Unterpächter sowie des Gemeinschaftseigentums."<br />
<br />
Auf sachbezogene Hinweise und Anregungen hoffend zum<br />
Saisonbeginn<br />
MfG<br />
Winfried
Titel: Re : Mitgliederversammlung
Beitrag von: koleston am 15. März 2003, 17:14:00
Hallo (ich schreib mal einfach ) Winfried,<br />
<br />
grüß dich erstmal.<br />
<br />
Also, ich habe eine Ahnung: Laut Satzung eines einfachen Vereines mit e.V. geht das Vermögen bei Konkurs an die nächst höhere Instanz; in diesem Falle der Bezirksverein.<br />
Es kann sein, dass es einmal so oder z.B. zur Rettung der Nutzerverträge, bevor ein Not- Vorstand vom Amtsgericht bestellt werden mußte und dieser liquidiert.<br />
Sicherlich wird das Gartengelände im B-Plan als Dauerkleingarten ausgewiesen.<br />
Wenn ich etwas falsch verstanden habe, einfach dazwischen rufen ( Scherz !)  <br />
Handelt es sich um Berlin, ist anderes Länderrecht angesagt. (Wir sind Schleswig- Holsteiner)<br />
<br />
Wie Z.B.  Verwaltungsvorschriften über Dauerkleingärten u. Kleingärten auf landeseigenen<br />
Grundstücken ( Amtsblatt 2001, Seite 82 ) Laubenverordnung ( Gesetz u. Verordnungsblatt<br />
Seite 1882) und so weiter...........<br />
Der Bezirksverband hat einen Pachtvertrag mit der Liegenschaft oder ähnliche Behörde abgeschlossen oder  ist in den alten eines Vereines eingetreten. Das heißt: Rettung der unkündbaren Dauerkleingärten  !  Es gibt leider in dieser Zeit fast keine freiwilligen Ehrenamttätige mehr. Du weißt bestimmt auch: man läßt sich immer breitschlagen.<br />
Aus diesem Grund befürchte ich lösen sich einfache Vereine auf und bilden sich mehr<br />
Kreis- o. Bezirksverbände. Diese haben nichts mit der Behörde zu tun. Denn: Die nächtste<br />
Stufe ist Landesbund und dann kommt erst Berlin.<br />
Wenn ich es ein bisschen durchschaut habe!<br />
<br />
Wie auch Dir sicherlich bekannt ist, sind diese Grundstücke in den Nachkriegsjahren wegen<br />
Aufbau, Wohnungsnot, oder Hungersnot irgend welchen Besitzern gesetzlich enteignet worden, damit das Volk sich durchbringen konnte. Und diese sind meist als Dauerkleingarten<br />
unter dem damals erlassenen Bundeskleingartengesetz  verpachtet worden. Und das unkündbar. Nach und nach gab es auch kein Hunger mehr. Wo bekommt man noch ein so günstiges Pachtland wie im Kleingarten. Und deshalb ist es auch nicht einfach, als Vorstand<br />
durch Gartenordnungen und Vereinsmeierei sich durchzuschlagen und sich unbeliebt zumachen. Selbst wenn es in der Zukunft nur noch eine Alibi - Funktion werden sollte. Es ist <br />
für den Landeigentümer dadurch aber auch sehr schwer, irgendwann die so beliebte Rendite reinzuholen. Die Hochhäuser warten schon.  Aber trotzdem muß es natürlich gerecht zugehen.<br />
<br />
<br />
Im BGB ist das Vereinsrecht klar geregelt. Auch wenn es keine eingetragene Vereinigung ist.<br />
<br />
<br />
 Es gibt also  eine Verbandssatzung.<br />
Kreis oder Bezirk. Wir sind z.B. Mitglied bei einem Kreisverband, zahlen auch dafür Beiträge.  Er ist zwar übergeordnet - aber nicht weisungsbefugt. Jede Vereinigung kann so einen Verband  gründen.<br />
Leider interessiert es den meisten Pächtern kaum. Bei uns werden ja auch kaum die Satzungen<br />
gelesen.  Wie die Kühe auf der Weide: schauen wir kurz auf und grasen dann gemütlich<br />
weiter.<br />
<br />
Ich hoffe, du hast noch Lust meinen Quatsch zu lesen!<br />
<br />
<br />
Zum Thema   Vorabinformation : <br />
<br />
Ich unterscheide immer zwischen Interessierten und die es nicht sind.<br />
Unsere Mitglieder wohnen im Umkreis bis zu 80 km von der Gartenanlage entfernt.<br />
So haben wir eine Versammlung mit ungefähr der Hälfte an besuchende Mitglieder.<br />
Aus diesem Grund sind unsere Haushaltsjahresabschlüsse und Lageberichte 2 Wochen<br />
vorher in den Räumen  des Vereinshauses je nach Anmeldung einsehbar. Genau in der Antragsfrist.  Diese Form ist freiwillig. Laut unsere Satzung heißt es normalerweise : <br />
"Der Jahresmitgliederversammlung obliegen insbesondere a) die Entgegennahme des Jahres -<br />
Berichtes, des Kassenberichtes und des Revisorenberichtes."<br />
So bräuchte alles erst bei Eröffnung der Versammlung ausgeteilt werden.<br />
<br />
Hast du genug politische Freunde um eine 3/4 o. 2/3 Mehrheit für eine Satzungsänderung durch- zusetzen? ( sch......Arbeit. )<br />
<br />
Den besten Anfang kann man machen, wenn man sich als Kassenrevisor bestätigen läßt.<br />
Dann hast du endlich Einsicht in die Vorstandsarbeit. Was verkannt wird: Nicht nur Kassenbeläge u. Abrechnungen sind zu kontrollieren, sondern ob auch nach Satzung<br />
regiert wurde, und Versammlungen richtig protokolliert wurden . Oder Gelder<br />
gemeinnützig ausgegeben worden sind.<br />
Die Revisoren müssen unabhängig vom Vorstand agieren. Die Gemeinnützigkeitsprüfung<br />
der Behörde sieht in den Revisoren eine Arbeitsentlastung. (Wenn e.V.)<br />
<br />
<br />
Zum Thema Stimmenthaltung:  Es kann eigentlich niemandem egal sein, wenn über wichtige Themen wie Pachtgelder oder Mitgliedsbeiträge entschieden werden soll.<br />
Man muß eben immer gut vorbereitet in die Versammlung gehen und Überzeugungsarbeit<br />
leisten. In der Politik ähneln Stimmenthaltungen den falsch angekreuzten Wahlzetteln.<br />
Aber es ist  wieder mal eine Satzungsangelegenheit des Vereines oder Verbandes.<br />
<br />
Jetzt kommt es:  Behauptet der Vorstand, es sei ein entsprechender Beschluß des Bezirksverbandes passiert, frage ich mich : Steht es in der Satzung ? Ist es eine Vereinssatzung vom Bezirksverband? Du bist sicherlich Mitglied ( schriftliche Beitrittserklärung)des Bezirksverbandes . Der Vorstand muß eine detailierte chronische<br />
Liste über gefaßte Beschlüsse für Neumitglieder bereithalten, oder eine aktualisierte gültige<br />
Satzung verfügen. ( Registereintragung) Du unterschreibst den Empfang der Satzung und Gartenordnung. ( An den Pachtvertrag bindend) Wenn aber das Mitglied zeit- aktuell nicht zu <br />
Versammlungen geht, ist es verpflichtet, sich Auskunft über Beschlüsse zu holen.<br />
<br />
<br />
Zum Thema Beschlußfassung zur Höhe der Pacht:    Ist dieser Beschluß schon durchgelaufen? Oder sind sie noch geplant?<br />
Dazu:    Es ist auf jedenfall eine Pachterhöhung, die begründet (BGB) sein muß.<br />
( höhere Pacht von Behörde, Grundsteuern u.s.w.) Sie muß durch Beschluß durchgesetzt werden. Ich hoffe , die damalige Euro-Umrechnung ist zu Gunsten des Kleingärtners ausgefallen. (Gesetzlich geregelt).<br />
<br />
Leider weiß ich nicht, was für Versicherungen gemeint sind. Betreffen es Laubenversicherungen oder Vereinsheimversicherungen oder Unfallversicherungen,<br />
müssen diese natürlich aus einer Umlage in Höhe des echten Versicherungspreises heraus<br />
gesplittet werden.<br />
Das hat mit den Mitgliedsbeiträgen ( es gibt ja sicherlich auch passive) nichts zu tun.<br />
Und Umlage hat wieder nichts mit Vereinsvermögen zu tun. Steuerrechtlich und gemeinnützig muß das Vereinsvermögen durch Beschluß für eine Rücklage dienen.<br />
Sei es für den Bau eines Vereinshauses oder Kauf eines Rasentraktors.<br />
Unbedingt muß es dann auch wieder per Beschluß frei gemacht werden.<br />
Es darf kein Überschuß grundlos gehortet werden. Es muß zeitnah wieder ausgegeben werden.<br />
<br />
Fronthecken:  Das leidige Thema.  In unserer Gartenordnung wird 1.20 m vorgeschrieben.<br />
Bei euch 1.25 m. Nanu?<br />
Da schreibt wieder der Hauptpachtvertrag mit der Stadt etwas vor . Deswegen könnte der<br />
Vorstand auch schärfer vorgehen. Es geht wahrscheinlich um die Gemeinschaftsanlage, wegen der Gleichmäßigkeit und ich denke auch der Reklame wegen. Bekommt Euer Verband<br />
Zuschüsse von der Behörde, verlangt sie auch etwas dafür. Nämlich freie Sicht in die Gärten<br />
für Spaziergänger .   Ist schon berechtigt, denke ich. Aber andere Gärten auch hoffentlich.<br />
Ob das ein Kündigungsgrund ist , wage ich zu bezweifeln. Der Richter wird dem Verband<br />
fragen, warum er nicht auf Kosten des Unterpächters die Hecke schneiden lassen hat.<br />
<br />
<br />
Protokolle:  Sie müssen sowieso genehmigt werden, spätestens bei der nächsten Versammlung. Da wird mal wieder die Satzung geschlafen haben. Bei den Sitzungen der <br />
Erweiterten und normalen Vorstände müssen sie den Gremiumsmitgliedern auch befristet<br />
Ins Haus gesandt werden.   Es ist ein ganz schöner Verwaltungsaufwand bei mehreren<br />
Hundert Mitgliedern sie zu zusenden. Aber Die Protokolle machen erst die Beschlüsse<br />
rechtswirksam. Dreht es sich um Beitragserhöhungen oder Ausschlüsse, behauptet das Mitglied, welches nicht an der Versammlung teilgenommen hat , es hätte von keiner Preiserhöhung gewußt. Der Verein oder Verband ist beweispflichtig.<br />
Bei uns können die Protokolle  gegen Rückporto schriftlich abgerufen werden.<br />
Für Nichtteilnehmer schreiben wir eine Kurzfassung über den Verlauf der Versammlung<br />
als Rundschreiben.  Das Mitglied ist bei Nichterscheinen auf Versammlungen verpflichtet,<br />
sich über den Verlauf der Dinge zu informieren und diesem müssen wir beisteuern.<br />
( besser als ein stundenlanges Telefonat)  <br />
Man kann kein Mitglied dazu zwingen, zur Versammlung zu gehen , über die Konsequenzen<br />
ist es ja aufgeklärt.<br />
<br />
<br />
Nochmal die Versicherungsfrage: " Eine Gartenlaube muß eine einfache Ausführung haben<br />
Und darf nicht zum Dauerwohnen eingerichtet oder ausgebaut sein.<br />
Sie ist ein einfaches Hilfsmittel, die der kleingärtnerischen Nutzung dient."<br />
Trotzdem hat sie ja einen Wert . Es kommt auf den Pachtvertrag an. Ist es dort fixiert?<br />
Wenn es wieder mal ein "Beschluß"von früher sein soll, in welchen Protokoll?<br />
Der Vorstand ist beweispflichtig.  Gemeinschaftseigentum kann durchaus z.B. durch Feuer<br />
beschädigt werden.  <br />
Aber wo steht es geschrieben, dass man überhaupt eine Laube besitzen muß?<br />
<br />
<br />
Dieses war eine unverbindliche Meinung aus der Sicht eines Kleingärtners<br />
und einem Vorsitzenden gleichzeitig.<br />
<br />
<br />
<br />
Mit gartenfreund - lichen Grüßen<br />
<br />
<br />
    Chr. Jaworski<br />
<br />
  <br />
Ps.: freue mich über eine Resonanz ob das Material anregend war.<br />
 <br />
<br />
<br />
<br />
 <br />
Titel: Re : Mitgliederversammlung
Beitrag von: hd am 17. April 2003, 13:29:00
Hallo Winfried,<br />
eine ganz schöne Ansammlung von Fragen auf die ich nicht einzeln eingehen möchte.<br />
Bei der Einladung zur JHV sollte der Vorstand in dieser JH-Versammlung anstehenden Erörterungen und Erhöhungen bekannt geben.<br />
Aber eine Erhöhung von 0,43715 auf 0,44 sind doch wirklich pipi.<br />
Die vom Verein zu zahlenden Versicherungen an den Landesverband bzw. Bezirksverband sollten schon im M-Beitrag enthalten sein.<br />
Gruß Heiko
Titel: Re : Mitgliederversammlung
Beitrag von: Winfried am 21. April 2003, 22:56:00
Hallo Heiko,<br />
infolge längerer Abwesenheit war eine Weiterführung meiner Aussagen bisher nicht möglich.<br />
<br />
1. Zum Punkt "Pachtzins":<br />
Es geht doch nicht um die Höhe der Pachtzinsänderung, sondern im Grundsatz darum, dass eine Mitglieder-versammlung  bzw. der Verein grundsätzlich dann keine Kompetenz in dieser Frage hat, wenn er nicht der Vertragspartner im Unterpachtvertrag ist.<br />
Der Hintergrund war auch der, dass nicht der vormals (in DM)<br />
ausgewiesene Gesamtbetrag der Pacht (individuelle Parzel-lenfläche + antlg. Gemeinschaftsfläche) in EUR umgerechnet wurde, sondern der in EUR gerundete qm-Preis; dargestellt <br />
als neuer "Pachtzins".<br />
<br />
2. Einladung zur JHV<br />
Nach meiner Überzeugung besteht eine eindeutige Informa-tionspflicht des Vereinsvorstandes, über Beschlussvorlagen an die Mitgliederversammlung bereits in der Einladung zu informieren; der Vorstand selbst fordert die Einhaltung einer 14-tägigen Frist zur Vorlage eigener Anfragen bzw.<br />
Einordnung entsprechender Anträge der Mitglieder.<br />
<br />
Diese Pflicht bezieht sich m. E. auch (und besonders) auf den Finanzbericht des abgelaufenen Kassenjahres bzw. auf den neuen Haushaltsplan.<br />
Eine individuelle Beschäftigung mit diesen Materialien erst während der JHV (oder 30 Min. vor Versammlungsbeginn) schließt eine ernsthafte Sachdiskussion aus.<br />
<br />
Im übrigen, mit meinem Beitrag wollte versuchen, die Gepflogenheiten und Verfahrensweisen in anderen Vereinen zu ergründen (Stichwort: Transparenz der Vorstandsarbeit).<br />
Auch bzgl. der Frage der Versammlungsprotokolle (kostenpflichtige Zuschickung auf "Verlangen", Einsicht (?) oder "Verschluss").   <br />
  <br />
Gruß und Hoffnung auf Erfahrungsinformationen<br />
Winfried <br />
<br />
 <br />