... habe erst vor 2 Monaten einen Garten nach langer Suche übernommen und war überglücklich.. Noch garnicht richtig angefangen, dann der große Schock...
... die deutsche Bahn Landwirtschaft hat die gesamte kleingartenanlage an einen neuen Investor verkauft (!)
näheres weiß ich noch nicht, aber das unsere Zukunft ungewiss ist scheint sicher
habe ca.6000€ Abstand gezahlt und den Garten keine 3 Monate benutzt
nu Frage ich mich, ob die Übergabe unter diesen Bedingungen anfechtbar ist??
was würdet ihr tun?
Moin Rufus,
das ist eine sehr unschöne Situation.
Wichtig wäre zu klären, ob es Eisenbahnlandwirtschaft, oder Kleingarten gem. Bundeskleingartengesetz (BKleinG) ist. Anlagen, die dem BKleinG unterliegen haben (in gewissem Rahmen) Schutz. Bei Eisenbahnlandwirtschaft ist kaum Schutz gegeben. Das ist eine Besonderheit der Eisenbahn-Flächen, da diese eigentlich mal Vorhalteflächen für die Bahn waren.
Eine Rückabwicklung der Gartenübernahme würde voraus setzen, daß dem Vorbesitzer dieser Umstand bekannt war und er ihn Dir verschwiegen hat. Das wird schwer zu beweisen sein. Da aber so oder so eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen sind, solltest Du Dich dazu mit einem Anwalt absprechen (möglichst einem, der sich mit der Materie aus kennt).
Ciao
Joey
http://www.blw-aktuell.de/Wir-ueber-uns
Hallo Rufus, schau mal hier in die HP der Eisenbahn-Landwirtschaft rein. Ich nehme aber auch an, dass Dein betreffender Bezirk (= Verein) sicher über den Investor informiert war. Wurde auch der Vertrag durch den zuständigen Bezirk/verein gegen gezeichnet? So ist das in den Gartenvereinen üblich oder nur mit Deinem Vorgänger?
Hardy