Guten Tag!
Ich brauche mal dringend euren Rat.
Ich habe seit 20 Jahren eine Kleingarten und seit 10 Jahren verbringe ich den Sommer im Garten – die letzten Jahre bleibe ich 3 bis 4 Monate im Garten, in den Schulferien zieht meine restliche Familien dann auch ein. Im Laufe der Jahre habe ich meine Laube immer weiter ausgebaut - So wie auch viele der Pächter in unsere Kolonie,
Bisher hatte niemand - auch nicht der Vorstand – daran Anstoß genommen.
Jetzt habe ich erfahren, daß mein Nachbar sich an den Verband wenden will, falls ich dieses Jahre wieder im Garten einziehe. Darf der das? Und kann der Verband mir irgendwelche Schwierigkeiten machen?
Was kann ich unternehmen? Sollte ich mit dem Vorstand sprechen damit der meinem Nachbarn verbietet mit dem Verband zu sprechen? Oder brauche ich mir keine Gedanken zu machen – weil ja auch andre Im Garten „wohnen“?
Da das Wetter besser wird möchte ich in den nächsten Tagen im Garten einziehen – bin also für schnelle Antwort dankbar.
Gruß
Ferdinand
Hallo Ferdinand!
In der Tat ist Wohnen in der Art, wie Du es beschreibst nicht erlaubt. Das verbietet das BKleinGG. Dadurch muß ein Gericht gegen Dich tätig werden, wenn irgendeiner eine Anzeige macht.
Versuche den Wünschen des Nachbarn entgegenzu kommen. Im Streit ziehst Du den Kürzeren. Es gibt keine "Gleichheit im Unrecht". Gemeint ist, das man nicht etwas falsch machen darf, wenn es Andere auch tun.
Grüße von Eckhard
Hallo Ferdinand,
ist doch jedes Jahr die gleiche Diskussion.
Schau doch mal ein paar Seiten zurück, da ist auch ein Schreiben vom Landesverband - da wird ganz konkret auf das "wohnen" im Kleingarten eingegangen. Ich verstehe sowieso nicht was erwachsenen Menschen am "längeren Übernachten" im Garten finden.
Gruß
Burchard
Hallo Ferdinand.
Also im Reihnland ist das - ich will´s mal "langfristiges Übernachten" im Garten nennen - erlaubt.
Bei uns in der Kolonie betriben das gut die Häfte der Pächter. Der Stadtverband nennt das "übersommern", weis also seit Jahren darüber bescheid und hat noch NIE was darüber gesagt, geschweige denn etwas dagegen unternommen.
Der Vorsitzenden vom Stadtverband ist Beisitzender vom Landesverband, ergo weis auch der Landesverband bescheid - hat auch nicht unternommen. Damit ist das "wohnen" im Kleingarten im Reihland wohl erlaubt.
Bei Bedarf kann ich Dir die Namen der jweiligen Kolonie und vom Stadtverband mitteilen.
Vieleicht hilft das Dir in deinem Fall auch weiter.
Hallo -
Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Stadtverband oder gar der Landesverband - bei Kenntnis - diese Praktiken ohne Kommentar tolerieren würde. Andererseits wenn die Lauben (insbesondere deren Ausstattung) den gesetzlichen Betimmungen entsprechen, gibt es vielleicht keine Handhabe.
Als Hinweis der Landesverband Rheinland hat sich sehrt eindeutig zum wohnen im Kleingarten geaüssert.
Gruß
Burchard