In unserem Kleingarten wird derzeit diskutiert, ob aufblasbare Pools genehmigungspflichtig sind oder sogar verboten werden sollen. Wie sieht das bei euch aus?
Hallo Thorsten,
für Berlin gilt
-Die Errichtung von Badebecken in Kleingartenanlagen kann unter folgenden Bedingungen gestattet werden (ist also auch nicht genehmigungspflichtig)
-Durchmesser des Beckens bis maximal 3,00m
-Nichteinlassung des Beckens in den Boden
-Abbau des Beckens im Winterhalbjahr
Gruß Viola
Bei uns sind Swimmingpools, ab eine gewissen Größe, laut Gartenordnung verboten. Aufblasbare Kinderbecken (Planschbecken) sind aber erlaubt. Ein Verein sollte doch nicht Kinderfeindlich sein oder werden.
Gruß Uwe
Hallo Uwe,
iss klar, wenn in der Gartenordnung was anderes steht, muß man sich daran halten.
Ich hab auch nicht verstanden, warum über ein generelles Verbot nachgedacht wird.Was das Bundeskleingartengesetz uns erlaubt sollten wir auch nutzen und nicht zusätzlich noch durch eine strengere Gartenordnung verbieten.
Viola
Hallo Thorsten,
unser Vorstand diskutiert auch über ein Verbot bzw. über ein maximale Zeit (in Tagen) ein Aufstellung. Was auch immer da rauskommen soll. Deshalb habe ich mir in weiser Vorraussicht hier einen mobilen Pool bestellt.
https://www.intex-poolstore.de/frame-pool (https://www.intex-poolstore.de/frame-pool)
War super im Aufbau und sind alle Größen vorhanden.
Sydney
Alles wo man die Luft raus lassen kann, ist hier Ok.
::)